Bleiberecht für junge gut integrierte Flüchtlinge

Ergänzungserlass des Innenministerium Nds. zum Abschiebestopp im Rahmen des Gesetzesentwurf der neuen Bleiberechtsregelung

Anliegend (als pdf) finden Sie den Ergänzungserlass des niedersächsischen Innenministeriums zur Frage, welcher Personenkreis unter den im Hinblick auf den vorliegenden Bundesrats-Gesetzesentwurf für eine neue Bleiberechtsregelung am 21.12.2010 verhängten Abschiebungsstopp fällt.

Darin entfaltet das MI noch einmal dezidiert seine Vorstellungen davon, dass nur fleißige Schüler, die mindestens den Hauptschulabschluss erreichen und nicht zu viele Fehlzeiten aufweisen, von dem geplanten Bleiberecht profitieren sollen. Mit dieser schwarzen Pädagogik koppelt das niedersächsische Innenministerium – anders als bislang der Gesetzesentwurf – das Aufenthaltsrecht von Jugendlichen und ihren Familien an Schulleistungen und Kopfnoten. Eine derartike Spaltung in Nützliche und weniger Nützliche führt nicht nur zum Auseinanderreißen von Familien, sondern bürdet Kindern auch eine unerträglich hohe Verantwortung auf nach dem Motto: „Wenn du eine schlechte Schularbeit schreibst, gefährdest du unseren Aufenthalt.“

Jugendlichen und ihren Familien, die potenziell vom Bleiberecht profitieren können, ist daher folgendes anzuraten:

1. Stellen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Antrag auf Duldung nach dem Erlass vom 21.12.2010 und lassen Sie sich zusichern, dass bis zur Entscheidung über Ihren Antrag keine Abschiebung eingeleitet wird!

2. Wenden Sie sich ggfs. parallel mit einem Antrag an die Härtefallkommission (siehe https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2010/04/FlyerHFK090410.pdf)

MIErgänzungserlass zu § 25 a integrierte Jugendliche 17.1.2011

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