Rechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Neues Factsheet zu Grundrechten in Unterkünften

Im Rahmen des Projekts AMBA (Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen) wird immer wieder deutlich, dass geflüchtete Menschen nicht genug Informationen über ihre Rechte auf Privatsphäre erhalten.

Daher ist, mit freundlicher Unterstützung des Flüchtlingsrats Brandenburg, das Papier „Grundrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen: Was ist zulässig, was ist verboten?“, welches kurz und bündig aufzeigt, was Unterkunftsbetreiber und deren Angestellte dürfen und wo es Grenzen gibt.

Flüchtlingsrat Niedersachsen / Projekt AMBA: Grundrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen: Was ist zulässig, was ist verboten? 2022_Grundrechte_Unterkünfte_Flürat

 

Detaillierte Informationen zum Thema Rechte und Hausordnungen in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Analyse/Studie: Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten
Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Antidiskriminierungsstelle des Landes Brandenburg zu Grenzen von Grundrechtseingriffen in Unterkünften

 

Dieses factsheet finden Sie neben anderen hilfreichen Arbeitshilfen hier:

Unsere Handreichungen, Arbeitshilfen, Factsheets

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