Kein Aufenthaltsrecht für afghanische Geflüchtete

Der niedersächsische Landtag hat gestern Abend mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD den Entschließungsantrag der Grünen im Landtag abgelehnt, allen afghanischen Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG wegen faktischer Unmöglichkeit einer Ausreise oder Abschiebung nach Afghanistan zu erteilen. Vergeblich hatte Hans-Joachim Janßen zuvor auf die verheerende Situation in Afghanistan hingewiesen: „Ich verstehe nicht, wie CDU und SPD das ignorieren und den Geflüchteten weiterhin zumuten können, alle paar Wochen oder Monate eine Duldungsverlängerung zu beantragen. Das kostet jedes Mal Zeit, in der die Geflüchteten besser lernen oder arbeiten könnten, als zu bangen, ob es Probleme bei der Ausländerbehörde geben wird. Sowas zermürbt und macht krank“, so der Grüne Abgeordnete zur Begründung.

Es wird also weiterhin dabei bleiben, dass etliche Afghan:innen in Niedersachsen auf unabsehbare Zeit mit Duldungen leben müssen, obwohl ihre Abschiebung gegenwärtig ausgeschlossen und eine sog. „freiwillige Ausreise“ wegen der aktuellen Lage in Afghanistan offenkundig unzumutbar ist. Weiterhin wird § 25 Abs. 5 AufenthG restriktiv ausgelegt: Formal wird damit argumentiert, dass eine Rückkehr nach Afghanistan technisch möglich wäre – sofern denn ein Pass vorliegt, denn neue Pässe können von der afghanischen Botschaft weiterhin nicht ausgestellt werden. Darüber hinaus seien zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des §25 Abs. 5 AufenthG „unerheblich“, so der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius in seiner Entgegnung.

Dabei wäre es nach Auffassung aller Fachleute sachlich geboten, zumindest denjenigen geduldeten Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, die nicht abgeschoben werden sollen und absehbar in Deutschland bleiben werden. Die Politik produziert auf diese Weise fahrlässig Kettenduldungen. Wenn wir uns denn, wie der niedersächsische Innenminister sagt, im „Ziel einig [sind] – nämlich denjenigen Afghaninnen und Afghanen, die unseren Schutz brauchen, auch diesen Schutz in Deutschland zu gewähren“, wird es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber im Rahmen einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes dafür sorgt, dass die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei Verzicht auf Abschiebungen auch ermöglicht wird.

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