Europa verweigert Geflüchteten nichteuropäischer Herkunft weiterhin elementare Rechte
Der Krieg, den die russische Regierung gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 angezettelt hat, dauert nun schon mehr als sechs Monate. Bis dato haben fast sieben Millionen Menschen das Land auf dem Fluchtweg verlassen. Rund eine Million davon sind nach Deutschland gekommen, über 100.000 nach Niedersachsen.
Im Umgang mit Geflüchteten aus anderen Weltregionen zeigt Europa ein anderes Gesicht: Mittels illegaler „Pushbacks“ werden Schutzsuchende an den Grenzen in Polen, Griechenland oder Kroatien über die Grenzen zurückgeprügelt und abgeschoben, afghanische Ortskräfte und Dissident:innen werden weitgehend im Stich gelassen, und auf dem Mittelmeer verweigert Europa weiterhin eine organisierte Rettungspolitik und lässt die Menschen ertrinken..
Es war ein wichtiger und guter Schritt, dass der Rat der Europäischen Union am 4. März dieses Jahres einen Paradigmenwechsel eingeläutet und beschlossen hat, dass für Geflüchtete aus der Ukraine eine andere Rechtslage gelten solle. Sie bekommen seither gleich eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen wohnen, wo sie eine Wohnung finden, haben quasi gleich vollen Sozialhilfeanspruch, Zugang zu Sprachförderung, dürfen studieren oder bekommen Beschäftigungserlaubnisse und Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme.
Diese integrationsorientierte Aufnahme gilt nicht für Schutzsuchende aus anderen Kriegen. Sie gilt nicht einmal für alle Geflüchteten aus der Ukraine.
Denn aus diesem Krieg fliehen auch Drittstaatenangehörige. Sie haben in der Ukraine bisher gelebt, gearbeitet oder studiert und viele sind auf ihrer Flucht mit heftigem Rassismus konfrontiert worden. Wenn solche Black, Indigenous and People of Color (BIPoC) in der Ukraine schon keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatten, wird ihnen in der Regel auch hier kein Daueraufenthalt zugestanden. Soweit sie sich nicht auf einen Schutzstatus berufen können, ukrainische Familienangehörige haben oder aus den Staaten Syrien, Eritrea oder Afghanistan kommen, droht man ihnen mit Ausreiseverfügungen in Richtung ihres Heimatlandes. Für schon in der Ukraine nicht wohlgelittene staatenlose Romnja und Roma sieht die Perspektive auf ein Aufenthaltsrecht nicht besser aus.
„Es ist fair und angemessen, dass aus dem Krieg in der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige hier gut aufgenommen werden und sich ihnen alle Chancen bieten, ihre Zukunft zu gestalten“, erklärt Geschäftsführer Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.“Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum diese Möglichkeiten nicht allen Geflüchteten eröffnet werden, die aus der Ukraine oder aus anderen Kriegs- und Krisengebieten nach Europa geflohen sind und weiterhin fliehen.“
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Bund und Länder auf, die für Ukrainer:innen geltenden Standards als Blaupause zu verwenden und eine bundesweit geltende Rechtslage zu schaffen, die Geflüchteten aus allen Kriegen die gleichen Rechte und gleich gute Chancen einräumt.
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Siehe auch: Kommentar von Christian Jakob in der taz vom 02.09.2022
So lange wir Innenminister, wie in Bayern haben, wird sich leider nichts ändern.
Es kann nur schlimmer werden.
Unter den Geflüchteten – egal woher – sind so viele gebildete, fleißige Leute, die einfach nur arbeiten wollen. Diese Menschen auszubilden, ihnen ein gutes Sprachniveau zu bieten, sollte unser Anliegen sein.
Unterschiede sollte es überhaupt keine geben, egal woher, egal warum – wir sollten ALLEN eine Chance bieten. Wer sie nutzt, darf bleiben und arbeiten
Liebe Leute,
nur als Anregung: Legt die Erklärung zur Situation Geflüchteter nichteuropäischer Herkunft doch bitte auch als pdf-Datei auf die Homepage, so kann man sie besser runterladen und auch weitergeben.
Schönen Gruß
Bernhard
Ich möchte mich dem unbedingt anschließen.
Eine Pdf-Datei zum Runterladen wäre hilfreich – ich möchte sie gerne hier vor Ort verteilen.
Susanne Politt
Danke für die Hinweise – wir werden sie beherzigen. Pdf ist eingefügt, s. Meldung