Abschiebungen und länderbezogene Sonderregelungen in Niedersachsen

Bei der Durchsicht der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Filiz Polat (MdL Grüne) zum Thema „Zur Praxis gruppenbezogener Aufenthalts- bzw. Abschiebungsregelungen in Niedersachsen“ sticht die gestiegene Zahl der Abschiebungen in das Kosovo im Jahr 2010 ins Auge (59 bis zum 15.11.2010), während die Zahl der Abschiebungen nach Syrien – gemessen an der Zahl der in Niedersachsen geduldeten Syrer/innen (1.392) – mit 9 Abschiebungen niedriger ausfiel als befürchtet.

Zur eigentlichen Fragestellung der Abschiebungsregelungen sagt die Antwort der Landesregierung fast nichts. Hinsichtlich Afghanistan gibt es, wie bereits kommuniziert, eine informelle Regelung, derzeit keine Abschiebungen durchzuführen (Ausnahme: Straftäter/innen). Auch hinsichtlich des Irak gilt der politische Beschluss, derzeit grundsätzlich keine Abschiebungen durchzuführen (Ausnahme wieder: Straftäter/innen). Abschiebungen in den Iran scheitern oft an der Weigerung der betroffenen Flüchtlinge, gegenüber der iranischen Botschaft zu erklären, dass sie „freiwillig“ in den Iran zurückkehren wollen. Ohne eine solche Erklärung werden Passersatzpapiere von der iranischen Botschaft im Allgemeinen nicht ausgestellt. Hinsichtlich der Demokratischen Republik Kongo hat die Landesregierung trotz der Gewaltexzesse in diesem Land insbesondere auch gegen Frauen einen Abschiebungsstopp im November 2010 ausdrücklich abgelehnt (siehe hier). Das niedersächsische Innenministerium steuert seine Abschiebungspolitik durch Weisungen an das Landeskriminalamt, das für die Buchung von Abschiebungsflügen zuständig ist, oft unterhalb der Ebene formaler Abschiebungsstopps.

gez. Kai Weber

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