Geschlechtsspezifische Verfolgung und Durchsetzung von geschlechtsspezifischen Rechten im Asylverfahren

Eine Arbeitshilfe für Berater*innen

Diese vom Paritätischen herausgegebene Broschüre wurde von Claire Deery, der Vorsitzenden des Flüchtlingsrats Niedersachsen, verfasst.

Die Arbeitshilfe steht hier zum Download als PDF-Dokument bereit.In der Ausschreibung des Paritätischen heißt es dazu:

Geschlechtsspezifische Verfolgung ist mittlerweile ein anerkannter Fluchtgrund. In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffene Personen häufig nicht hinreichend genug im Asylverfahren erkannt werden bzw. sie Hürden gegenüberstehen, die eine Geltendmachung ihrer Bedürfnisse und Rechte erheblich erschweren. Die neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes vermittelt daher rechtliche Informationen und praktische Hinweise für die Beratung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Verfolgung im Rahmen des Asylverfahrens.

Die Arbeitshilfe bietet rechtliche Grundlagen zum Ablauf des Asylverfahrens unter der besonderen Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer Verfolgung und zeigt auf, wie geschlechtsspezifische Rechte im Asylverfahren geltend gemacht werden können. Dabei werden auch praktische Hinweise für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung aus Perspektive der Entscheidungspraxis des BAMF sowie der aktuellen Rechtsprechung gegeben. Anhand beispielhafter Fallkonstellationen wird aufgezeigt, unter welchen rechtlichen Bedingungen ein Schutzstatus aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung erteilt werden kann und woran eine Schutzanerkennung häufig scheitert.

Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Flüchtlingsberatungsstellen sowie an Akteure, die mit geflüchteten Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten. Somit ist sie insbesondere auch für Mitarbeiter*innen von Frauenhäusern, Schutzräumen und Beratungsstellen, die an dieser Schnittstelle arbeiten, geeignet. All diese Akteure sind häufig wichtige Ansprechpartner*innen für Betroffene. De facto wirken sie somit auch an der Identifizierung Betroffener mit. Sie sind herausgefordert, Informationen über die Rechte Betroffener im Asylverfahren zu vermitteln und je nach Verfahrensstand bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen.

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