Aus Anlass der Konferenz der Innenminister*innen und Innensenator*innen von Ländern und Bund vom 1. bis 3. Juni 2022 hat PRO ASYL Forderungen gestellt, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen und nachfolgend dokumentiert werden.
Hintergrund: Seit dem Abzug der Nato-Truppen und der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan am 15. August 2021 sind dort weiterhin Menschen in Lebensgefahr, die zum Beispiel für deutsche Organisationen oder die Bundeswehr gearbeitet haben und deswegen von den Taliban verfolgt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: »Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben.«
Problemlage: Die versprochene Aufnahme durch die alte und neue Bundesregierung geht zu langsam voran und zu viele gefährdete Personen fallen nicht unter die eng gesteckten Kriterien. Nach Plänen des Bundesinnenministeriums sollen im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms jährlich nur maximal 5.000 afghanische Flüchtlinge nach Deutschland gebracht werden. Da hierzu auch die Familienmitglieder gefährdeter Personen zählen, wären von dem Bundesaufnahmeprogramm voraussichtlich gerade einmal 1.000 gefährdete Menschen umfasst. Auch bestehen Probleme bei der Anerkennung und Rettung von Ortskräften, dem Familiennachzug aus Afghanistan und der schnellen Aufnahmezusage für stark gefährdete Einzelpersonen nach §22 Absatz 2 AufenthG. Es eilt, denn die Taliban sind längst dabei, ihre Gegner zu beseitigen und Rache an jenen zu üben, die sich »westlichen« Werten verschrieben haben.
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