Der Bundesrat-Innenausschuss stimmte am 02. Dezember 2010 unter anderem über zwei Länderinitiativen zur Änderung der Residenzpflichtregeln ab. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die geplante Ermöglichung einer Lockerung der Residenzpflicht und bedauert, dass die weiterreichende Initiative für ihre Abschaffung keine Mehrheit fand.
Der Innenausschuss des Bundesrates hat am 02. Dezember einen Gesetzesentwurf zur Änderung aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften beraten. Darin enthalten sind Änderungen von Bleiberechtsregelungen, die bereits von vielen Verbänden, den Flüchtlingsräten und Pro Asyl kritisiert wurden. Ein anderer Teil des Gesetzesentwurfs wurde bisher wenig öffentlich beachtet: die Änderungen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung, der sog. Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete.
Angenommen wurde die gemeinsame Bundesratsinitiative der Landesregierung Brandenburg und des Berliner Senats, nicht nur für Asylsuchende (wie der Gesetzesentwurf vorsieht), sondern auch für Geduldete den Aufenthalt in benachbarten Bundesländern zu ermöglichen. Eine solche bundesgesetzliche Änderung erleichtert die Übernahme der neuen Regelung zwischen Berlin und Brandenburg durch andere Bundesländer.
Der Flüchtlingsrat begrüßt die Dynamik, die von Brandenburg und Berlin in Gang gesetzt wurde, und fordert das Land Niedersachsen auf, dem Beispiel zu folgen, die Residenzpflicht soweit rechtlich möglich zu lockern und entsprechende Vereinbarungen mit den benachbarten Bundesländern zu treffen.
Zum ersten Mal stand gestern auch eine Länderinitiative auf der Tagesordnung des Bundesratausschusses, die Residenzpflicht weitergehend aufzuheben. Das sah ein gemeinsamer Antrag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen vor. Nur noch in Ausnahmefällen sollte der Aufenthalt von Flüchtlingen auf den Landkreis beschränkt werden, „im Übrigen findet eine räumliche Beschränkung nicht statt“. Leider fand der Änderungsantrag keine Mehrheit im Innenausschuss – die Mehrzahl der Länder will weiterhin an dieser europaweit einzigartigen Diskriminierung und Reglementierung von Flüchtlingen festhalten.
Am 17. Dezember wird der Bundesrat über den Antrag abstimmen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen appelliert an die Bundesländer, die historische Chance zu ergreifen und die Residenzpflicht als Teil der Abschreckungspolitik gegen Flüchtlinge endlich Geschichte werden zu lassen.