Anbei zur Info der Beschluss des Bundesrats-Innenausschuss für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zugunsten „integrierter Jugendlicher“. Der Beschluss weicht in einigen Punkten von dem Beschluss der IMK ab: Statt eines achtjährigen Aufenthalts soll ein sechsjähriger Aufenthalt zur Voraussetzung für ein Bleiberecht gemacht werden. Erstmals ist in dem Beschluss davon die Rede, dass bei falschen Angaben oder Täuschung über die Identität ein Aufenthaltsrecht verweigert wird.
Das Gesetzgebungsverfahren wird sich noch einige Monate hinziehen: Neben dem Bundesrat muss auch der Bundestag zustimmen, wo schon einige Gesetzgebungsvorschläge der Bundestagsparteien schon vorliegen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Ärgerlich ist es dennoch, dass nun durch die Hintertür doch wieder Ausschlussfaktoren in die Diskussion gebracht werden, von denen bislang keine Rede war.
gez. Kai Weber