Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, freie Wohnortwahl und dezentrale Unterbringung für alle Geflüchteten
Bei ihrer gemeinsamen Konferenz haben die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL sich intensiv mit den aktuellen Bedingungen geflüchteter Menschen in Deutschland auseinandergesetzt. Insbesondere der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt mehrere Millionen Menschen zur Flucht.
Wir begrüßen, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen, jetzt visumsfrei in Deutschland einreisen dürfen und hier großzügig aufgenommen werden. Mit dem „vorübergehenden Schutz“ nach §24 AufenthG erhalten sie unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis, können ihren Wohnort frei wählen und unterliegen keinem Arbeitsverbot. Dies wäre unter den Bedingungen des Asylverfahrens, das auf Kontrolle und Abschreckung basiert, nicht möglich gewesen.
Aktuell sieht man den politischen Willen, Aufnahmebedingungen für Geflüchtete zu verbessern. Das sollte nun für alle Schutzsuchenden gelten: „Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz, die Zuweisung in Kommunen gegen den Wunsch der Betroffenen und die langfristige Unterbringung in Lagern sind niemandem zuzumuten. Solche Gängelungen müssen endlich für alle Geflüchteten abgeschafft werden!“, erklärt Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Die Unterbringung in Massenunterkünften darf nur vorübergehend sein. Länder und Landkreise müssen sich jetzt vermehrt um dezentrale Unterbringung bemühen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle Geflüchteten von Beginn an zu ermöglichen.
Flüchtlingsräte und PRO ASYL stehen an der Seite diverser migrantischer Selbstorganisationen, die die ungleiche Behandlung Schutzsuchender scharf kritisieren. Rassistische Vorfälle an den Grenzen, die Medienberichterstattung und die geltende Rechts- und Verordnungslage zeigen die rassistische Unterscheidung auf, die Menschen auf der Flucht erfahren müssen. Zentral ist jetzt, dass die Bundesregierung ihre Spielräume in der Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses nutzt. Alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, müssen die Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten, auch wenn sie nicht explizit in der EU-Richtlinie 2001/55/EG genannt sind.
„Selektive Solidarität ist keine. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Hautfarbe Menschen haben, die hier Schutz suchen. Wir sind verpflichtet, allen Schutzsuchenden unsere volle Unterstützung zukommen zu lassen. Ob Menschen vor Bomben oder Hunger fliehen, darf keinen Einfluss auf unsere Aufnahmebereitschaft haben“, stellt Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat klar.
Selbstorganisierte Kämpfe von Migrant*innen, besonders seit dem langen Sommer der Migration 2015/16, aber auch die unzähligen Vereine und Organisationen, die Geflüchtete seit Jahren unterstützen, haben die elementare Arbeit geleistet, auf der aktuelle Formen der Solidarität aufbauen können. Trotz der Katastrophe in der Ukraine darf die Not der Menschen in Ländern wie Libyen, Belarus, Jemen, Syrien, Äthiopien, Nigeria oder Afghanistan nicht vergessen werden.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...