Sebastian Anstett von der UNHCR- Regionalvertretung für Deutschland, ßsterreich und der Tschechische Republik sendete uns freundlicherweise die UNHCR- Stellungnahme zu Maßnahmen zur Beschränkung der Wohnsitzfreiheit von Flüchtlingen und subsidiär geschützten Personen.
Hintergrund der Stellungnahme ist die Praxis deutscher Behörden, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär geschützten Personen keine freie Wahl des Wohnsitzes zu ermöglichen, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen. Nach Auffassung von UNHCR ist diese Praxis nicht mit dem Völker- und Europarecht vereinbar.
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