Leider ist es bislang nicht gelungen, eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) für alle Geflüchteten in Niedersachsen einzuführen. Das Land hat lediglich eine Rahmenvereinbarung mit den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherungen getroffen und so die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kommunen eine elektronische Gesundheitskarte einführen können. Bislang haben diese Möglichkeit allerdings nur wenige Kommunen (nach Delmenhorst noch Cuxhaven und Burgwedel) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nachfolgendes Gutachten sollte Berücksichtigung finden, wenn in kommunalen Gremien über die Einführung einer Gesundheitskarte auch für Asylsuchende debattiert wird:
Gold AW, Weis J, Janho L, Biddle L, Bozorgmehr K., Oktober 2021: Die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende. Zusammenfassung der wissenschaftlichen Evidenz. Health Equity Studies & Migration – Report Series, 2021-02
Dieser Policy Brief fasst den bis Juni 2021 verfügbaren Wissensstand zu Auswirkungen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende zusammen. Es werden empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, auf Gesundheitsoutcomes sowie auf Kosten und administrative Prozesse dargestellt.
Folgende gesicherte Erkenntnisse liegen vor:
- Die Einführung der eGK für Asylsuchende erleichtert administrative Prozesse und führt nicht zu Kostensteigerungen.
- Durch die eGK werden Hürden bei der Inanspruchnahme für Asylsuchende abgebaut und Abrechnungsprozesse für Leistungserbringer erleichtert.
- Die Einführung der eGK wirkt sich sowohl auf die psychische Gesundheit als auch den selbst-berichteten allgemeinen Gesundheitszustand positiv aus. Unmittelbare Auswirkungen der eGK auf die körperliche Gesundheit konnten bislang nicht nachgewiesen werden, sind jedoch aus Sicht ärztlicher Fachkräfte plausibel.
- Es gibt keine Hinweise auf eine, durch die Einführung der eGK hervorgerufene, übermäßige Inanspruchnahme der medizinischen Infrastruktur.
- Der Abbau von Leistungseinschränkungen in der gesundheitlichen Versorgung erleichtert administrative Prozesse und verbessert die bedarfsgerechte Inanspruchnahme.
- Auch eine eGK mit Leistungseinschränkungen nach §§4,6 AsylbLG zeigt bereits positive Effekte auf den bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung.
Leider hat es die Landesregierung bislang versäumt, die Einführung einer eGK verbindlich vorzuschreiben, wie dies z.B. in Schleswig-Holstein geschehen ist. Grundsätzlich empfehlenswert wäre eine landesweite Einführung der eGK mit Übernahme der anfallenden Behandlungskosten auf Landesebene, um anfallende Verwaltungskosten und entstehende Gesundheitsausgaben über alle Kreise ausgleichen zu können. Voraussetzung hierfür wäre allerdings eine Neustrukturierung der Kostenerstattungsregelungen des Landes. Bis es soweit ist, sind die Kommunen gefordert, eine elektronische Gesundheitskarte eigeninitiativ einzuführen.
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