Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt den Beschluss der Landesregierung, vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Asylsuchenden als Prophylaxe gegen Coronainfektionen vorübergehend zusätzliche Aufnahmekapazitäten schaffen und dadurch die Unterbringung entzerren. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt für einen verbesserten Schutz von Geflüchteten, die durch die Pandemie besonders gefährdet sind (siehe Presseerklärung vom 26.03.2021: Hohes Infektionsrisiko für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften).
Die vorübergehende Anmietung zusätzlicher Unterkünfte darf aber nicht zu einer dauerhaften Ausweitung der Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen führen. Geschäftsführer Kai Weber: „Perspektivisch brauchen wir nicht mehr Lagerplätze, sondern mehr Wohnungen und eine schnellere Verteilung von Asylsuchenden auf die Kommunen.“ Die Kommunen sind aufgefordert, dem Beispiel des Landes zu folgen und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften durch Anmietung zusätzlicher Wohnräume zu entzerren, um eine Infektion größerer Gruppen von Geflüchteten zu vermeiden.
Unter anderem soll das sogenannte Camp Ost in Bad Fallingbostel/Oerbke mit rund 500 Plätzen vorübergehend wiedereröffnet werden. Bis 2016 wurde das Camp Ost als Notunterkunft genutzt, ab August 2021 wurden dort afghanische Ortskräfte aufgenommen. Darüber hinaus hat das Land in Aurich, Emden und Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) Jugendherbergen mit einer Kapazität von 375 Plätzen angemietet und will dort vor allem Familien und vulnerable Personen unterbringen.
weitere Informationen: NDR-Bericht vom 23.12.2021: Niedersachsen schafft mehr Plätze für Geflüchtete
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