Flüchtlingsrat kritisiert Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Die Zahl der Flüchtlinge, die von der Bleiberechtsregelung profitiert und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Der Flüchtlingsrat sieht sich in seiner Kritik an der Bleiberechtsregelung der Innenminister bestätigt und fordert den niedersächsischen Innenminister auf, die Spielräume bei der Umsetzung der nunmehr beschlossenen gesetzliche Bleiberechtsregelung besser zu nutzen und den Ausländerbehörden eine großzügigere Umsetzung der Bleiberechtsregelung entsprechend dem Beispiel seines Amtskollegen in Schleswig-Holstein zu ermöglichen (siehe hier).Bis zu 7000 Personen sollten den Verlautbarungen des Innenministeriums von April zufolge in Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Von dieser Vorgabe ist das Land allerdings noch weit entfernt.
Am 30.06.2007 hielten sich 20.716 geduldete Personen in Niedersachsen auf. 12.736 Personen mit einem Aufenthaltszeitraum von sechs Jahren und 8.674 mit einem Aufenthaltszeitraum von acht Jahren. Bis zum 30.06.2007 wurden 6048 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. Bislang wurden lediglich 1.599 Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilt. Gerade einmal 12,5 Prozent der seit mindestens sechs ahren geduldeten Flüchtlinge haben also bis zum 30.06.2007 ein Bleiberecht erhalten. 661 Anträge wurden bislang abgelehnt oder zurückgenommen.

gez. Kai Weber

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!