Verwaltungsgerichte korrigieren BAMF

Immer mehr Bescheide des BAMF werden von den Verwaltungsgerichten korrigiert: Im ersten Halbjahr 2021 waren 10.176 von 29.025 Klagen und damit rund 35% erfolgreich. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Asylstatistik hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ heute berichtet.

Besonders hoch ist die Quote der korrigierten BAMF-Entscheidungen bei Afghanistan: 75% aller Klagen afghanischer Asylsuchender waren vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. 2020 waren es 60%. Die Zahlen verdeutlichen, dass die offenkundig auf politische Vorgaben zurückgehende Beschönigung der Verhältnisse in Afghanistan durch das BAMF („sichere Fluchtalternativen“) von den Gerichten in vielen Fällen korrigiert wurde. Ebenfalls hoch waren die Erfolgsquoten bei Kläger:innen aus Somalia (44,9 Prozent) und dem Iran (38,4 Prozent).

 

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2 Gedanken zu „Verwaltungsgerichte korrigieren BAMF“

  1. Sehr geehrter Herr / Frau
    Da das BAMF derzeit keine Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen bearbeitet, wartet das BAMF auf einen neuen Einrichtungsbericht über Afghanistan vom Auswärtigen Amt.
    Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann dieser Bericht veröffentlicht wird und das BAMF mit der Entscheidung über Asylanträge von Afghanen beginnen wird.

    Antworten
    • Guten Tag Herr Hamlimi,
      ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amts zu Afghanistan liegt vor, aber er ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Das BAMF trifft jedenfalls dann Entscheidungen, wenn eine Verfolgungsgefährdung unstrittig ist und auch nach früherer Rechtspraxis zur Anerkennung geführt hätte. Nicht entschieden werden derzeit nur solche Fälle, bei denen das BAMF eine Flüchtlingsanerkennung nicht für angemessen hält, aber vor Erlass eines Ablehnungsbescheids die veränderte Lage prüfen will.

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