Terrorangst essen Asylrecht auf

Vage Verdächtigungen reichen, um Verfassung auszuhebeln. Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet

Von Dirk Burczyk
Im Behörden-Neusprech nach dem 11. September 2001 gibt es einen „ganzheitlichen Ansatz in der Terrorismusbekämpfung“. Was nach Esoterik klingt, hat für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge knallharte Konsequenzen, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Bts.-Drs. 16/6087) der Fraktion Die Linke hervorgeht.

Nach den Angaben der Bundesregierung haben 2005 und 2006 insgesamt 48 Personen kein Asyl oder keinen Flüchtlingsschutz erhalten, weil sie im Verdacht standen, Mitglieder oder Unterstützer von terroristischen Gruppierungen zu sein. Im gleichen Zeitraum wurde in 41 Verfahren der Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus wieder aberkannt.

Die Bundesregierung beruft sich dabei auf eine aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) übernommene Regelung im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Asyl für Kriegsverbrecher und ähnliche ausschließen soll. Die GFK soll u. a. verhindern, daß sich Personen der Strafverfolgung im Heimatland entziehen, die sich schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die „Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen“ zuschulden kommen ließen. Diese Regelung wird so weit ausgelegt, daß bereits mutmaßliche Verstöße gegen UN-Resolutionen oder das alleinige Befürworten terroristischer Anschläge für einen Ausschluß vom Recht auf Asyl ausreichen sollen.

Bei der Aberkennung des Asylstatus reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Betroffenen eine Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ oder die Sicherheit der Bundesrepublik sind. Auch hier wird eine Regelung aus der GFK so lange gebeugt, bis sie in den „ganzheitlichen Ansatz“ paßt.

Aus der Antwort geht zudem hervor, daß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inzwischen eng in die „Terrorismusbekämpfung“ eingebunden ist. Das BAMF ist an zehn Arbeitsgruppen auf Länder- und Bundesebene beteiligt, in denen das aufenthaltsrechtliche Vorgehen gegen mutmaßliche „Gefährder“ abgesprochen wird. Seit 2004 wurden in 2379 Fällen Informationen aus Asylverfahren an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben. Bei ca. 19000 Menschen haben Ausländerbehörden Daten an den Bundesnachrichtendienst zur Prüfung von Versagungsgründen für Visa und Aufenthaltstitel weitergegeben. Die Bundesregierung will allerdings nicht verraten, bei welchen Herkunftsstaaten obligatorisch eine ßberprüfung vorgenommen wird: „aus Rücksicht auf außenpolitische Interessen“.

Mit freundlicher Genehmigung der Tageszeitung JungeWelt

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