Hinweis: Aktuelle Informationen finden sich seit September 2021 auf unserer neuen Themenseite Informationen für Afghan:innen
mit Informationen zu :
- Ausreise aus Afghanistan
- Ankommen in Deutschland
- Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen von geflüchteten Afghan:innen in Deutschland
- Veranstaltungen
Please note: Applications submitted here will not be processed. We are an NGO and cannot accept or process applications for entry from Afghanistan. Please contact the email address of the Federal Foreign Office shown below.
Aktuelle Lage | Last updates
Stand: 8.09. 2021
Update: As of 27.08. Germany has stopped evacuation flights from Afghanistan. According to information from the German Foreign Office, currently only
- local personnel who have been employed since 2013 and
- particularly endangered Afghans, who have already been promised an evacuation with the German Armed Forces
will be given the opportunity to enter Germany via a neighboring country.
Hinweise des Auswärtigen Amtes
Please consider the new information of the Foreign Office on Assistance for German nationals and other people entitled to protection.
Darin enthalten sind Informationen für folgende Personengruppen:
1. In Afghanistan verbliebene deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige, die sich nach Ende der militärischen Evakuierung weiterhin in Afghanistan aufhalten und bereits unter ELEFAND registriert waren, werden dringend gebeten, sich unter afg.diplo.de zu registrieren. Auf diesem Wege erfolgt die grundsätzliche Kommunikation des Krisenreaktionszentrums des Auswärtigen Amts mit deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Botschaften konsularische Unterstützung erhalten. Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss dabei in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen der Betroffenen selbst vorgenommen werden. Konsularische Unterstützung bei Reisebewegungen innerhalb Afghanistans kann nicht gewährleistet werden.
Wenn sich dem Auswärtigen Amt Möglichkeiten eröffnen, organisierte Ausreiseangebote anzubieten, werden wir die deutschen Staatsangehörigen dazu aktiv kontaktieren. Ferner können deutsche Staatsangehörige die Notfallhotline des Auswärtigen Amts anrufen (030-18 17 1000) oder das Auswärtige Amt anschreiben (040-krise19@diplo.de) – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.
2. Ortskräfte mit gültigen Pass & Visum
Ortskräfte mit einem gültigen Pass und Visum und der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.
Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
Ortskräfte mit gültigen Pass & Visum | Information in English
3. Ortskräfte mit gültigem Pass, Aufnahmezusage, aber ohne Visum
Ortskräfte, die noch kein Visum erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihren früheren Arbeitgeber in Verbindung. Für ehemalige Beschäftige des Auswärtigen Amts in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.
Liegt die Aufnahmezusage vor, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.
Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
4. Ortskräfte ohne Aufnahmezusage
Auch nach Ende der Evakuierungsflüge haben ehemalige Ortskräfte die Möglichkeit, über Ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Ansprechpartner hierfür ist der frühere Arbeitgeber.
Für ehemalige Beschäftige deutschen Auslandvertretungen in Afghanistan bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de. Diese Adresse ist ausschließlich für die Kolleginnen und Kollegen von Botschaft Kabul und Generalkonsulat Mazar-i Scharif eingerichtet. Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, haben die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) auf ihren Websites die korrekten Ansprechpartner veröffentlicht.
Nach Prüfung dieses Antrags und Erteilung einer Aufnahmezusage, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Dokumentenbeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.
5. Besonders gefährdete Afghan:innen mit Aufnahmezusage
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat, und denen wir eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt hatten, erhalten ebenfalls die Möglichkeit einer Einreise über die Nachbarstaaten. Für betroffene Personen bedeutet das: Das Auswärtige Amt wird sie aktiv kontaktieren und informieren, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der Fall, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visabeantragung an der deutschen Botschaft zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren.
6. afghanische Staatsangehörige im laufenden Familiennachzugsverfahren oder mit gültigem Aufenthaltstitel
Wenn sich afghanische Staatsangehörige mit laufenden Familienzusammenführungs-Verfahren bzw. mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel (z.B. Studium) an unsere Botschaften in den Nachbarstaaten wenden, können unsere Auslandsvertretungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den deutschen Innenbehörden bei der Bearbeitung der Anträge und der Ausreise nach Deutschland unterstützen.
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung arbeitet daran, Absprachen mit den Nachbarstaaten zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zu gewähren. Hierzu werden wir an dieser Stelle weiter informieren. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden.
Weitere gefährdete Personengruppen
Ortskräfte des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)
- E-Mail an:
- Siehe: Homepage des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Ortskräfte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
- E-Mail an: okv-afghanistan@giz.de (personenbezogene Ausreiseanfragen)
- E-Mail: afghanistan-info@giz.de (allgemeine, personenungebundene Anfragen)
Ortskräfte des Bundesministeriums der Verteidigung
Gefährdete Journalist:innen
- E-Mail an: nothilfe@reporter-ohne-grenzen.de
Wichtige Infos: Name, Geburtsdatum, Pass- oder ID Nummer, Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Ort sowie (wenn möglich): Presseausweis, Links zur journalistischen Arbeiten und Arbeitsverträge, Empfehlungsschreiben etc.
Zu Möglichkeiten der Evakuierung
At present, we do not expect further evacuation requests from persons who do not fall under the groups of persons listed above to be accepted. Unfortunately, this also applies to particularly vulnerable Afghans if they have not yet been accepted.
Landesaufnahmeprogramme
Damit ein Bundesland ein Aufnahmeprogramm beschließen kann, ist die Zustimmung des Bundesinnenministeriums nötig. Derzeit verweigert Horst Seehofer die Zustimmung zu den bereits geplanten Aufnahmeprogrammen. Damit sind diese faktisch blockiert (Stand: 03.09.2021).
Schleswig-Holstein
Angesichts der dramatischen Bilder aus Afghanistan und insbesondere aus in Kabul strebt Schleswig-Holstein an, im Rahmen der derzeitigen Evakuierungen der Bundesregierung insbesondere gefährdeten afghanischen Frauen die Einreise zu ermöglichen. Dazu gibt es ein Schreiben an die Verwaltungen und Informationen zum Antragsverfahren.
Thüringen
Am 31.08.21 hat auch Thüringen ein Aufnahmeprogramm beschlossen. Voraussetzungen sind u.a. in Thüringen lebende Verwandte, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit, einen Aufenthaltstitel, eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung besitzen. Sie müssen sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten, seit mindestens sechs Monaten in Thüringen wohnen und eine Verpflichtungserklärung abgegeben.
Das Aufnahmeprogramm gilt bis zum 31. Dezember 2022. Es wird davon ausgegangen, dass darüber pro Jahr etwa 100 afghanische Angehörige aufgenommen werden.
Niedersachsen
Bisher gibt es kein niedersächsisches Aufnahmeprogramm. Dennoch halten wir es für sinnvoll, den jeweiligen Aufnahmegesuch in Kopie ebenfalls an das Landesinnenministerium zu senden, wenn ein Bezug zu Niedersachsen besteht (z.B. aufgrund eines in Niedersachsen lebenden Angehörigen), um den Bedarf eines Landesaufnahmeprogrammes deutlich zu machen. Wenden Sie sich hierzu an poststelle@mi.niedersachsen.de.
Weitere (mehrsprachige) Informationen/Übersichten:
Neue deutsche Medienmacher:innen: Handbook Germany :Hier finden Sie wichtige Informationen zur Situation in Afghanistan auf Deutsch, فارسی/دری, English, پښتو
Informationsverbund Asyl& Migration: Informationen für Schutzsuchende aus Afghanistan
Ankommen in Deutschland
Ortskräfte
Für die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland verweisen wir auf unsere Hinweise für Ortskräfte – was zu beachten ist nach Ankunft in Deutschland (DE, DARI, PASHTU) aus dem Juli 2021.
Pro Asyl (Sept 2021): Achtung: Nach Evakuierung keinen übereilten Asylantrag stellen!
Local employees
For the first steps after arrival in Germany, we refer to our instructions for local staff – what to consider after arrival in Germany (DE, DARI, PASHTU) from July 2021.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge : Nach Ankunft: Das BAMF veröffentlicht Informationen für Personen, die bereits in Deutschland eingereist sind. Daneben kann das BAMF per E-Mail (service(at)bamf.bund.de) und telefonisch über den Bürgerservice (+49 911 943 0) kontaktiert werden.
Evakuierungs- und Ausreisemöglichkeiten in andere Staaten
Die Evakuierungen sind seit dem 31.08. beendet. Ob es weitere Evakuierungen anderer Staaten aus Afghanistan und den Nachbarländern geben kann und wird, wissen wir zurzeit nicht.
In den nachfolgend erstellten Sammlungen und Übersichten finden sich viele hilfreiche Kontakte/Ansprechparter:innen und Organisationen, die hilfreich sein können. Aus dem Grund stellen wir diese Informationen hier weiter mit zur Verfügung.
Achtung: Diese Informationen wurden nicht von uns zusammengefasst. Wir können ihre Richtigkeit und Aktualität nicht prüfen.
Generelle Informationen zur Ausreise in andere Staaten
Informationen zu Evakuierungs- und Ausreisemöglichkeiten in andere Staaten gibt es auf dieser Seite. Dort sind Informationen zu folgenden Ländern gelistet: Kanada, USA, Großbritannien, Deutschland, Niederlande, Dänemark, Belgien, Schweden, Tschechien, Spanien, Italien, Schweiz, Türkei, Indien, Pakistan, Iran, Usbekistan, Tajikistan, Kasachstan, China, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate und Israel. Wir können über die Richtigkeit dieser Daten keine Auskunft geben.
Weitere Übersichten und Informationen unter:
Achtung: Diese Informationen wurden nicht von uns zusammengefasst. Wir können ihre Richtigkeit nicht prüfen.
Frankreich
Die Menschenrechtsorganisation Watizat aus Frankreich hat auf ihrer Facebook-Seite laufend aktualisierte Informationen zu einer Ausreise von Afghanistan nach Frankreich.
Großbritannien
Die britische Regierung hat Telefonnummern und E-Mailadressen für Menschen, die sich in Afghanistan befinden, zur Verfügung gestellt (Stand 21.8.21). Das Angebot richtet sich an Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, Personen, die für britische Behörden und Organisationen gearbeitet haben sowie bedrohte Personen ohne britische Staatsbürgerschaft.
Kontaktmöglichkeiten im Überblick | Aufnahmeprogramm der britischen Regierung
Indien
Gegebenenfalls ist es für afghanische Staatsangehörige möglich, online ein sechsmonatiges Visum für Indien zu beantragen (Stand: 18.08.21). Hier die Kontaktdaten:
Phone number: +919717785379
Email: MEAHelpdeskIndia@gmail.com
Iran
Derzeit scheint die iranischen Konsulat in Kabul und in Herat noch zu arbeiten und Visa an afghanische Staatsangehörige auszustellen (Stand: 18.08.21). Hier finden Sie Adressen und Kontaktdaten:
Kabul:
- Address: Ankara Street, Shirpour Intersection- Kabul, Afghanistan
- Telephone: (+93) 20 210 1391 – 97
- Email: iranemb.kbl@mfa.gov.ir
- Website: kabul.mfa.ir
Herat:
- Address: Amerit Junction, Velayat Avenue- Herat, Afghanistan
- Telephone: (+93) 40-220 013- (+93) 40–225 821 / 0
- Email: iranconsulate.hea@mfa.gov.ir
- Website: herat.mfa.ir
Usbekistan
Es wurde berichtet, dass gegen hohe Gebühren Visa mit 30 Tagen Gültigkeit an afghanische Staatsangehörige ausgestellt werden, so dass diese auf dem Landweg ausreisen können (Stand: 18.08.21).
Praktische Unterstützung
Handykarten aufladen
Vielfach wurde im Netz berichtet, dass über diese Website Prepaidkarten weltweit aufgeladen werden können. Da es zur Zeit in Afghanistan kaum die Möglichkeit gibt an Bargeld etc. zu kommen, kann dies hilfreich sein, um Prepaidkarten von Afghan:innen in Afghanistan vom Ausland aus aufzuladen. Zum Aufladen wird die Handynummer sowie der jeweilige Mobilfunkanbieter benötigt. Bitte achten Sie darauf, Bestätigungsmails auf Ihre E-Mailadressen weiterzuleiten. Wir können zu dieser Funktion keine weitere Auskunft geben.
Datensicherheit
Tipps, um die eigene Online-Präsenz (Browser, Facebook etc.) vor Zugriffen der Taliban zu schützen. Dies ist auch für Unterstützende aus dem Ausland ratsam.
Petitionen
Luftbrücke für Afghan:istan – Retttung aller gefährdeter Menschen jetzt!
Schützt die Freiheit und Sicherheit von afghanischen Frauen und Mädchen!
Hinweise | Please note
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Alle Informationen, die wir erhalten, werden hier aufgelistet. Sollten Sie darüber hinaus Einzelfallanfragen haben, schreiben Sie an unsere E-Mail-Adresse nds@nds-fluerat.org.
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10 Gedanken zu „Ausreise aus Afghanistan? Aktuelle Informationen“
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