Qosay K.: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizei ein

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sieht keine Hinweise auf ein schuldhaftes Verhalten der Polizei am Tod des Qosay K., der in der Nacht vom 05. auf den 06. März 2021 nach einem Polizeieinsatz im Delmenhorster Wollepark auf die Wache gebracht wurde, dort kollabierte und kurze Zeit später im Krankenhaus starb. Spuren von unverhältnismäßig starker Polizeigewalt hätten sich aus den Untersuchungen nicht ergeben. Die Todesursache des 19-Jährigen sei auch nach dem Abgleich sämtlicher Untersuchungsergebnisse unklar. Die beteiligten Polizisten hätten sich aber korrekt verhalten.

Zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens verweist die Staatsanwaltschaft auf eine Untersuchung, die noch am Festnahmeort durch die eingesetzten Rettungskräfte stattgefunden und bestätigt habe, dass Puls und Atmung unauffällig gewesen seien. Damit widerspricht die Staatsanwaltschaft den Erklärungen, die die Polizei unmittelbar nach dem Todesfall abgegeben haben soll: „Eine Behandlung durch Rettungskräfte lehnte der 19-Jährige jedoch ab“, schrieb sie in ihrer Mitteilung zum „Unglücksfall im Gewahrsam der Polizei“  (laut „Kreiszeitung“ vom 23.04.2021). Widersprüchlich auch die Aussagen zum Zustand des Betroffenen nach Festnahme: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten die Polizeikräfte keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann in einem kritischen Gesundheitszustand war. Nach den Angaben „nahezu aller Anwesenden“ sei der Verstorbene eigenständig und ohne Auffälligkeiten zum Polizeiwagen gegangen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Dem widerspricht die Aussage des Augenzeugen Hamudi: Polizisten hätten auf Khalaf gekniet, ihm sei nicht geholfen worden. Beim Versuch, ihn hochzuheben, sei er eingesackt und zum Auto geschleift worden.

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