Praxishinweise und Hintergründe: Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Griechenland rechtswidrig!

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit zwei Urteilen (Az. 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20) am Montag, 19. April 2021, entschieden, dass in Griechenland anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. Damit schließt sich das höchste Verwaltungsgericht Niedersachsens der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Januar 2021 an. Grundlage der beiden Lüneburger Verfahren waren die Asylverfahren zweier alleinstehender syrischer Schwestern. Nach dem Lüneburger Gericht darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland gestellte Asylanträge von Personen, denen in Griechenland bereits internationaler Schutz zuerkannt worden ist, derzeit nicht als unzulässig, d.h. ohne ihr Schutzbegehren inhaltlich zu prüfen, ablehnen. Es bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass diese Personen im Falle ihrer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Bedürfnisse (Bett, Brot, Seife) für einen längeren Zeitraum nicht werden befriedigen können und damit ihre Rechte aus Art. 4 EU-Grundrechtecharta und Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention verletzt werden.

Das OVG Lüneburg macht deutlich, dass die syrischen Frauen faktisch bei Rückkehr nach Griechenland keine Chance auf eine menschenwürdige Unterkunft erhalten werden. Sie werden nach den Ausführungen des Gerichts ferner nicht in der Lage sein, mit Erwerbstätigkeit die finanziellen Mittel zu erlangen, die sie für die Versorgung mit den für ein Überleben notwendigen Gütern benötigen. Auch werden sie demnach keinen Zugang zu staatlichen Sozialleistungen erhalten können. Auch durch die Unterstützung nichtstaatlicher Stellen werden die beiden Frauen nicht in der Lage sein, ihre elementarsten Bedürfnisse in Griechenland zu befriedigen. (Az. 10 LB 244/20, Randziffern: 28, 52, 63, und 71.)

Forderungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat direkt nach den Urteilen aus Lüneburg das niedersächsische Innenministerium in einem Schreiben aufgefordert, den Kommunen sofort per Erlass zu verbieten, Geflüchtete nach Griechenland abzuschieben. Noch 2020 hat Niedersachsen zwei Geflüchtete ins Elend nach Griechenland abgeschoben, zuletzt im August 2020 sogar eine besonders schutzbedürftige Person.

Daneben hinaus haben wir in einem gemeinsamen öffentlichen Statement mit AWO, Caritas, Diakonie und Paritätischem in Niedersachsen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefordert, alle weiteren anhängigen Verfahren nun rasch zu entscheiden. Alle betroffenen Flüchtlinge brauchen vollumfänglichen Flüchtlingsschutz in Deutschland. Das BAMF hatte schon vor über einem Jahr solche Verfahren bundesweit auf Eis gelegt und einen Entscheidungsstopp verhängt. Über 11.000 Verfahren sind davon betroffen. Auch viele Geflüchtete in Niedersachsen warten dringend auf ihre Entscheidung. Darüber hinaus sollten die zahlreiche Verfahren, die derzeit vor den Verwaltungsgerichten anhängig sind, nach der Lüneburger Entscheidung nun rasch entschieden werden.

Verwaltungsgericht Osnabrück gibt Untätigkeitsklage gegen BAMF statt

In einem vom Flüchtlingsrat Niedersachsen eng begleiteten Asylverfahren eines jungen und schwer behinderten Afghanen, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück am 07. April 2021 einer Untätigkeitsklage stattgegeben, weil das BAMF seit über 18 Monaten nicht über den Asylantrag des Mannes entschieden hatte. Der Mann hatte zuvor internationalen Schutz in Griechenland erhalten, fand dort aber keine menschenrechtskonformen Lebensbedingungen.

Das BAMF wurde vom Osnabrücker Gericht verpflichtet, nun rasch über den Asylantrag zu entscheiden. Das Amt hatte zuvor über 12 Monate keine Rückmeldung der griechischen Behörden über eine adäquate Unterbringung des Mannes bei einer möglichen Rückkehr nach Griechenland erhalten.

Die Entscheidung des Osnabrücker Gerichts zeigt, dass das BAMF nicht beliebig lange die Verfahren von Geflüchteten, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, auf die lange Bank schieben darf.

Praxishinweise für Betroffene in Niedersachsen

Betroffene Geflüchtete in Niedersachsen, die noch keinen Bescheid des BAMF erhalten haben oder deren Verfahren vor den Verwaltungsgerichten noch anhängig sind, sollten die Gerichtsentscheidungen aus Lüneburg und Osnabrück zum Anlass nehmen, erneut ihren aktuellen Verfahrensstand zu erfragen und sich beraten zu lassen, damit die Verfahren entschieden werden und sie zu ihrem Recht kommen. Geflüchtete, deren Asylverfahren auf Basis der nun überholten bisherigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte bereits rechtskräftig abgelehnt worden ist und die akut eine Abschiebung nach Griechenland befürchten, sollten sich ebenfalls in Beratung begeben, um ihren Aufenthaltsstatus zu verbessern. Geflüchtete, die weiterhin eine Abschiebung nach Griechenland fürchten, können sich gerne beim Flüchtlingsrat Niedersachsen melden, damit wir über das weitere Vorgehen beraten können.

Neue Dimension: Bundesregierung will griechische Lager direkt finanzieren, um Gerichtsentscheidungen zu unterlaufen

Offenbar auch als Reaktion auf die immer klarere Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte plant die Bundesregierung nun eine neue Dimension der Zusammenarbeit mit der griechischen Regierung. Vor wenigen Tagen wurde öffentlich bekannt, dass die Bundesregierung der griechischen Regierung offenbar die Kostenübernahme für die Unterbringung zukünftig abzuschiebender Flüchtlinge angeboten hat. Hierzu sollen demnach unter anderem Hotels in Griechenland angemietet werden. Das soll offenbar dafür sorgen, dass das BAMF die Unterbringung der Schutzberechtigten in Griechenland als geklärt deklarieren kann. Dass eine Unterbringung von Schutzberechtigten in griechischen Hotels keine Lösung darstellt und die Versorgung und Unterstützung in Griechenland dennoch weiter ungeklärt bliebe, liegt auf der Hand.

Klar ist auch hier: Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und darf die Frage der Unterstützung von Schutzsuchenden nicht länger auf Staaten an den EU-Außengrenzen wie Griechenland auslagern. Die Menschen benötigen eine Perspektive in Deutschland und müssen hier in Sicherheit und Würde leben können.

Presseberichte

Wenn du einfach kein Morgen siehst: Griechenland als Sackgasse für Flüchtlinge, WDR for you vom 29. April 2021

Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp für Griechenland, in: Neue Osnabrücker Zeitung vom 26. April 2021

Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp für Griechenland, in ZEIT online vom 26. April 2021

Oberverwaltungsgericht: Keine Abschiebung nach Griechenland für Schutzberechtigte. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 20. April 2021

OVG: Flüchtlinge müssen nicht nach Griechenland zurück. In: Redaktionsnetzwerk Deutschland vom 20. April 2021

Mehr

Kein Recht auf Bildung: Flüchtlingskinder in Griechenland, News PRO ASYL vom 28. April 2021

Gemeinsame Presseinformation von AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischem und Flüchtlingsrat in Niedersachsen zur Entscheidung über Abschiebungen nach Griechenland, 26. April 2021

Nach OVG NRW nun auch OVG Niedersachsen: Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig! Presseinformation PRO ASYL, 20. April 2021

Anerkannte Flüchtlinge in Griechenland: Mit Kind und Kegel auf der Straße, News von PRO ASYL, 12. April 2021

Zur aktuellen Situation von international Schutzberechtigten in Griechenland. Stellungnahme der Stiftung PRO ASYL und von Refugee Support Aegean, April 2021

OVG Lüneburg verhandelt im April 2021 über Asylanträge in Griechenland anerkannter Flüchtlinge, Text vom 27. März 2021

Gemeinsames Plädoyer für einen Abschiebungsstopp nach Griechenland, Gemeinsame Presseinformation AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer und Flüchtlingsrat in Niedersachsen, 26. November 2020

Kontakt

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Referent der Geschäftsführung
0511 / 98 24 60 34 | sr(at)nds-fluerat.org

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