Pressemitteilung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zur Ausbildungsförderung

Eine erfreuliche Pressemitteilung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zur Ausbildungsförderung vom 26.07.07.
Flüchtlinge und MigrantInnen in schulischen oder betrieblichen Berufsausbildungen sowie Studierende, die wegen § 8 BAfoeG oder § 63 SGB III bisher weder Leistungen der Ausbildungsförderung noch ALG II 26.07.07bekommen und denen wegen der Ausbildung das Existenzminimum entzogen wurde, können AB SOFORT zumindest ALG II als Darlehen bekommen.

Offen bleibt, wie die Betroffenen krankenversichert werden können, und wovon sie das Darlehen zurückzahlen sollen. Dennoch ist in jedem Fall zu empfehlen, umgehend bei den Jobcentern /ArGE entsprechende ANTRßGE zu stellen! Dem Antrag sollte die Pressemitteilung beigefügt werden!

  • Die Jobcenter /ArGe erhalten im Hinblick auf die geplante 22. BAföG-Novelle eine entsprechende Weisung des BMAS zu § 7 SGB II.
  • Auch die Verbesserung der BAföG- und BAB-Förderung für MigrantInnen selbst soll kurzfristig (ggf. vorab, nicht erst wie befürchtet zum Herbst 2008) in Kraft gesetzt werden.

Voraussetzung ist, das die Auszubildenden voraussichtlich auf Dauer in Deutschland bleiben. Einbezogen sind auch Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen, z.B. Bleiberechtsregelung (§ 23 Abs. 1 oder § 104a), Härtefallkommission (§ 23a), oder nach § 25 Abs. 3, § 25 Abs. 4 Satz 2 oder § 25 Abs. 5 AufenthG. Ausgeschlossen bleiben Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nur zu Ausbildungszwecken (§ 16, § 17 AufenthG) sowie in den meisten Fällen (Ausnahmen siehe § 8 Abs. 2 BAföG bzw. $§ 63 Abs. 2 SGB III) Asylsuchende und Geduldete.

Zur Erläuterung und zur geplanten Gesetzesänderung im Detail siehe auch hier.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Classen

www.fluechtlingsrat-berlin.de

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