Neuer EASO-Bericht erschienen: Asylentwicklung 2020

2020 ging die Zahl der Asylanträge europaweit (27 EU-Länder plus Norwegen und Schweiz) deutlich um 31% zurück: Nach dem nun vorliegenden Bericht der EU-Asylagentur EASO wurden 2020 rund 461.300 Fälle eingereicht. Im Jahr zuvor waren es noch etwa 671.200. Die Zahlen seien damit so niedrig wie seit 2013 nicht mehr, was EASO v.a. auf die Reisebeschränkungen infolge der Corona-Pandemie zurückführt.

Hauptherkunftsländer waren 2020 Syrien, Afghanistan, Venezuela, Kolumbien und Irak:

Syrien – Im Jahr 2020 stellten Syrer:innen rund 64 540 Anträge, ein Rückgang um 9 % gegenüber dem Vorjahr und deutlich weniger als sowohl 2018 als auch 2017.

Afghanistan – Im dritten Jahr in Folge war Afghanistan das zweitwichtigste Herkunftsland. Im Jahr 2020 stellten Afghanen 48 578 Anträge in der EU+, ein Rückgang von 16 % gegenüber 2019, aber mehr als im Jahr 2018. Die Anerkennungsquote für Afghanen lag im Jahr 2020 bei 53 %, was einem Anstieg von 5 % gegenüber 2019 entspricht.

Venezuela – Im Jahr 2020 haben Venezolaner:innen deutlich weniger Anträge gestellt als 2019, nämlich einen deutlichen Rückgang um 32 % auf 30 643. Dennoch war die Zahl, abgesehen von 2019, höher als in jedem anderen aufgezeichneten Jahr.

Kolumbien – Im Jahr 2020 rangiert Kolumbien auf Platz vier der Staatsangehörigkeiten, die die meisten Asylanträge in der EU+ stellen, mit rund 29 438 Anträgen, fast gleichauf mit 2019 (32 310).

Im Jahr 2020 haben Georgierinnen deutlich weniger Anträge gestellt – nur 8 508, ein Rückgang um 60 % im Vergleich zu 2019 und zurück auf ein Niveau, das seit 2016 nicht mehr erreicht wurde. Die Anerkennungsquote für georgische Staatsangehörige war 2020 mit 4 % ähnlich niedrig wie 2019. Stark rückläufig waren die Asylzahlen auch bei Flüchtlingen aus Albanien (6 498, – 66 %), dem Iran (7 721, – 60 %), Nigeria (13 031, – 44 %) und Türkei (15 834, – 38 %).

Der Anteil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betrug im Jahr 2020 4% (2019: 3 %), im letzten Quartal des Jahres erreichte er 5 %. Bemerkenswerterweise machten Afghan:innen 37 % aller UMFs aus, ein Anstieg um 10 Prozentpunkte gegenüber 2019, gefolgt von Syrer:innen (15 %) und Pakistaner:innen (7 %). Unter allen afghanischen und ägyptischen Antragsteller:innen waren mehr als 10 % UMFs, die höchsten Anteile aller Herkunftsländer.

Die Schutzquote betrug im Schnitt 32%. Mehr als zwei Drittel der positiven Entscheidungen im Jahr 2020 gewährten den Flüchtlingsstatus, der Rest gewährte subsidiären Schutz. Die höchste Anerkennungsquote lässt sich für Geflüchtete aus Syrien (84 Prozent), Eritrea (80 Prozent) und dem Jemen (75 Prozent) feststellen. Weitere Staatsangehörigkeiten mit hohen Anerkennungsquoten waren Somalia (60 %), China (59 %), Afghanistan (53 %) und Palästinenser:innen (51 %). Dagegen ist die Schutzquote für Geflüchtete aus Kolumbien (2 Prozent) und Menschen aus Venezuela (3 Prozent) sehr gering.

Nach wie vor ist der Ausgang eines Asylantrags auch und v.a. davon abhängig, wo er gestellt wurde. So reichten die Anerkennungsquoten für Syrer:innen (Vergleich der Länder mit mehr als 200 Entscheidungen) im Jahr 2020 von 35 % bis zu 100 %. Bei Afghan:innen (von 1 % bis 99 %) und Venezolaner:innen (von 0 % bis 96 %) war die Spanne noch größer. Bei Kolumbianer:innen war die Spanne geringer, aber immer noch erheblich (von 0 % bis 28 %). Unter den anderen Staatsangehörigkeiten, für die viele erstinstanzliche Entscheidungen getroffen wurden, wiesen Iraker:innen, Pakistaner:innen, Somalier:innen und Türk:innen Anerkennungsquoten auf, die zwischen den EU+-Ländern um mehr als 50 Prozentpunkte variierten.

Die unterschiedliche Entscheidungsfindung in den EU+-Ländern verdeutlicht, dass wir von einer einheitlichen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nach wie vor weit entfernt sind.

Basierend auf den letzten verfügbaren Daten (November 2020) waren in der EU+ etwa 855 000 Fälle in allen Instanzen anhängig. Dieser Stand war deutlich niedriger als im November 2019, als er eine Million überstieg. Der Rückgang ist hauptsächlich auf einen Rückgang der in erster Instanz anhängigen Fälle zurückzuführen – also der Fälle, die noch von den Asylbehörden bearbeitet werden, ohne die Fälle, die in Berufung oder Überprüfung sind (zweite und höhere Instanzen). Im Jahr 2020 wurden mit rund 521.000 Asylentscheidungen ähnlich viele Asylanträge beschieden wie im Jahr zuvor. Aufgrund des niedrigeren Antragsaufkommens reduzierte sich der Rückstau um über 74.000 auf europaweit 413.000 unentschiedene Asylanträge. Fast zwei Drittel dieser Fälle waren bereits seit mehr als sechs Monaten anhängig, ein höherer Anteil als Ende 2019. Die mit Abstand meisten in erster Instanz anhängigen Fälle betrafen Afghan:innen (46 997) und Syrer:innen (40 929), die zusammen 21 % aller Fälle ausmachten, die auf eine erstinstanzliche Entscheidung warteten, verglichen mit 19 % im Jahr 2019.

Quelle: EASO Bericht Latest asylum trends – 2020 overview

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