Wohnen in Flüchtlingsunterkünften – Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest

Nachtrag: Die Stadt Hemmingen hat am 11.02. mitgeteilt, dass die Mahnungen aufgrund eines Versehens versandt wurden und die Gebühren derzeit nicht angemahnt werden (siehe auch unten in den Kommentaren und hier in der taz und der HAZ)
Es drängt sich natürlich die Frage auf, weshalb die Neukalkulation der Gebühren durch die Stadt seit über einem Jahr auf sich warten lässt und vor allem, wann diese nun endlich abgeschlossen sein wird.

Unabhängig von ihrer Neukalkulation muss die Stadt Hemmingen eine Regelung schaffen und den Geflüchteten die Gebühren erlassen, die ihnen über Jahre hinweg fehlerhaft berechnet wurden. Dass die Stadt Hemmingen seit über 15 Monaten untätig bleibt, darf am Ende nicht dazu führen, dass die Betroffenen mit Gebührenforderungen von mehreren tausend Euro überzogen werden, weshalb ihnen die Gebühren seit November 2019 ebenfalls zu erlasen sind. Darüber hinaus muss die Stadt Hemmingen gewährleisten, dass (ehemaligen) Bewohnenden die Gebühren zurück gezahlt werden, die sie auf Grundlage der fehlerhaften Kalkulation bereits entrichtet haben.

Die Stadt Hemmingen berechnet Geflüchteten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, pro Schlafplatz in einem Zweibettzimmer von weniger als 20qm2 monatlich weiterhin 930 €.

Diese Praxis wird aufrecht erhalten, obwohl die Stadt bereits Ende 2019 eine Neuberechnung der Gebühren ankündigte. Mitte 2020 ließ die Stadt Hemmingen ihre Forderung gegen einen der Bewohner vor Gericht sogar gänzlich fallen, wohl um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, welche die als „Wuchermiete“ skandalisierte Gebühr für rechtswidrig erklärt hätte.

Die Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht. Vielmehr wurde kürzlich bekannt, dass die Stadt erneut auf Grundlage der unzutreffenden Gebührenberechnung teilweise Mahnungen über mehrere tausend Euro an die Bewohner:innen versendet und ihnen die Zwangsvollstreckung androht, sofern sie ihre – vermeintlichen – Schulden nicht innerhalb einer Woche begleichen (siehe Mahnung der Stadt Hemmingen vom 03.12.2020).

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Die Stadt Hemmingen muss ihre Spielräume nutzen und die Höhe der Gebühren unverzüglich rechtskonform und sozialverträglich gestalten. Solange dies nicht passiert, darf sie den Bewohner:innen keine Gebühren berechnen und diese erst Recht nicht zwangsweise eintreiben. Sollte Stadt an ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten, muss das Land im Rahmen seiner Fachaufsicht einschreiten.“

Ginge es nach den Bewohner:innen, wären sie schon längst aus der Gemeinschaftsunterkunft ausgezogen. Manche von ihnen dürfen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus jedoch überhaupt nicht umziehen, andere dürfen zwar umziehen, finden aber aufgrund von Knappheit und Diskriminierung keine eigene Wohnung.

Für Rückfragen:
Flüchtlingsrat Niedersachsen – Muzaffer Öztürkyilmaz
0511 98 24 60 38 – moy@nds-fluerat.org

Hintergrund:

Da Herr A. über ein Arbeitseinkommen verfügt, berechnete ihm die Stadt Hemmingen für seine Unterbringung in der Flüchtlingsunterkunft Heinrich-Hertz-Straße pro Monat 930 €. In dieser Unterkunft muss sich Herr A., wie die übrigen Bewohner:innen auch, ein Zimmer von weniger als 20qm2 mit einer weiteren Person teilen. Die Küchen und Sanitäranlagen muss Herr A. – auch in Zeiten der Corona-Pandemie – mit vielen anderen Menschen gemeinschaftlich nutzen.

Herr A. klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Gebührenbescheid der Stadt Hemmingen. Während des Gerichtsverfahrens teilte die Stadt im November 2019 zunächst mit, sie werde die Gebühren spätestens zum April 2020 neu berechnen und anschließend rückwirkend einfordern. Im Juni 2020 jedoch hob die Stadt den Gebührenbescheid schlicht auf, womit sie Herrn A. (vorerst) von jeglicher Zahlungsverpflichtung befreite. Dies verhinderte zugleich eine Präzedenzentscheidung des Gerichts zur Rechtmäßigkeit der städtischen Unterbringungsgebühren.

Eine Neuberechnung der Gebühren durch die Stadt Hemmingen erfolgte bis heute nicht.

Vieles spricht dafür, dass derartig horrende Gebühren, wie sie nicht nur in Hemmingen, sondern von vielen niedersächsischen Kommunen für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften erhoben werden, grundsätzlich rechtswidrig sind, weil sie die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete um ein Vielfaches übersteigen und deshalb auch in privaten Mietverhältnissen nicht verlangt werden dürften.

Zudem erscheinen die Gebührensätze auch integrationspolitisch unsinnig. Geflüchtete, die eine Arbeit haben, müssen feststellen, dass sie bis zu 80 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Unterbringung zahlen müssen. Dadurch bleibt ihnen meist nicht mehr als das Existenzminimum zum Leben, was sie demotiviert und frustriert. Auch verzweifeln Geflüchtete, wenn sie rückwirkend mit Forderungen der Kommunen von mehreren tausend Euro konfrontiert sind, die sie faktisch nicht begleichen können.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „Wohnen in Flüchtlingsunterkünften – Stadt Hemmingen hält an rechtswidrigen Gebühren fest“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie wir Ihnen mit Schreiben vom heutigen NAchmittag mitteilten, wurden die Mahnungen durch ein Versehen versandt.

    Ursächlich sind zahlreiche Personalausfälle, die nicht zuletzt der Corona-Pandemie geschuldet sind.

    Gebühren für die Nutzung der genannten Unterkunft werden derzeit nicht angemahnt.

    Stadt Hemmingen
    Fachbereich Bürgerservice

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!