Anträge zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte für Homeschooling stellen!
Auf die Schwierigkeiten, denen sich nicht zuletzt geflüchtete Schüler:innen beim Homeschooling gegenüber sehen, hat der Flüchtlingsrat frühzeitig hingewiesen. Neben der Tatsache, dass es in vielen Gemeinschaftsunterkünften keinen ausreichenden Internetanschluss gibt, haben viele Schüler:innen nicht die ausreichenden Mittel, um sich ein Tablet, einen Laptop oder PC anzuschaffen, mit dem sie am digitalen Unterricht teilnehmen könnten. Über den sog. Digitalpakt konnte leider bisher noch nicht erreicht werden, dass alle Schüler:innen mit Bedarf durchgängig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.
Von daher ist die Entscheidung des Bundesarbeitsministers, Schüler:innen im SGB II-Bezug, bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten zu unterstützen, äußerst begrüßenswert (siehe Infos des BMAS hier).
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, die vorsieht, dass für Schüler:innen aus Familien, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres im Bedarfsfall die Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes für den Schulunterricht übernommen werden. In der Regel sollen bis 350,- Euro zur Anschaffung von Tablets/PCs, Druckern und Druckerpatronen durch die Jobcenter bewilligt werden.
Bisher ohne Berücksichtigung bleiben jedoch die Schüler:innen, die auf Leistungen nach SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen sind.
Harald Thomé von Tacheles e.V. weist darauf hin, dass in verfassungskonformer Auslegung des § 27a Abs. 4 SGB des XII die Sozialämter für Schüler:innen, die Leistungen nach SGB XII bzw. Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ebenfalls die Kosten für die digitalen Endgeräte übernehmen müsste.
Und auch für Schüler:innen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, ist gem. § 6 AsylbLG die Kostenübernahme zur Anschaffung der digitalen Endgeräte für die digitale Beschulung möglich.
Anträge stellen!
Daher sollten Schüler:innen bzw. deren Eltern, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, Anträge auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte für das Homeschooling beim Sozialamt beantragen.
Dazu hat Tacheles e.V. Musteranträge entworfen, die für die Antragstellung hilfreich sind:
- Musterantrag digitale Endgeräte bei SGB II-Bezug
- Musterantrag digitale Endgeräte bei SGB XII-Bezug /Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
- Musterantrag digitale Endgeräte bei Leistungen nach § 3 AsylbLG
- Vordruck Schulbescheinigung über Notwendigkeit von digitalen Endgeräten
Weitere Ausführungen dazu siehe auf der Webseite von Tacheles e.V.
Arbeitshilfe der GGUA Kostenübernahme für digitale Endgeräte für das Homeschooling:
Claudius Voigt von der GGUA hat eine Arbeitshilfe erstellt, in der die Rechts- und Weislungslage erläutert sowie Argumentationshilfe für die Antragstellung gegeben wird:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/SGB_XII/PC-Arbeitshilfe_SGB_II_SGB_XII_AsylbLG.pdf
Sehr geehrte Frau Bernhardt,
ja, auch da gibt es natürlich Unterstützungsbedarf!
Laut BMFSFJ sollte das Jobcenter da Bedarfe decken:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jobcenter-uebernehmen-bei-bedarf-kosten-fuer-digitale-endgeraete-165696