Kleine Anfrage zu Sammelabschiebungen nach Afrika

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller (GAL)Betr.: Sammelabschiebungen nach Afrika

Mehrmals im Jahr beteiligt sich Hamburg, wie andere Bundesländer auch, an Großabschiebungen nach Afrika.

Ich frage den Senat:

  1. An wie vielen dieser Sammelabschiebungen gemäß der Entscheidung des europäischen Rats 2004 hat Hamburg sich beteiligt?
  2. Wie viele Flüchtlinge wurden dabei jeweils in welches Herkunftsland abgeschoben?
  3. Wie viele Flüchtlinge wurden nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben?
  4. Welche Länder erklärten sich dann aus welchem Grund jeweils zur Aufnahme bereit?
  5. Wie viele der o.g. Flüge wurden von Hamburg organisiert?
  6. Welche Kosten fielen jeweils für die einzelnen Flüge für Hamburg an? Bitte detaillierte Auflistung (Kosten der Vorbereitung der Abschiebung, Passersatzpapiere, medizinische Betreuung, Flugkosten , Begleitung, sonstige Kosten).
  7. Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten und in welcher Höhe hat die EU Kosten übernommen?
  8. Welche Fluglinien wurden jeweils mit der Durchführung beauftragt? Durch wen erfolgte die Auftragsvergabe? Welche externen Dienstleister (Reisebüro etc.) wurden beteiligt?

Antwort des SenatsZu 1. und 2.: Auf Grundlage der Entscheidung 2004/573/EG des Rates vom 29. April 2004 betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten hat Hamburg an sieben Sammelrückführungsmaßnahmen nach Afrika teilgenommen. Dabei wurden Personen aus Hamburger Zuständigkeit gemäß nachstehender übersicht zurückgeführt.

26.05.2004 – Togo (4)
13.09.2004* – Benin (2) – Burkina Faso (2)
14.09.2005 – Togo (7) – Benin (1)
20.12.2005 – Guinea (3)
18.09.2006** – Togo (1) – Benin (6) – Guinea (6)
29.11.2006 – Kamerun (1)
14.02.2007 – Ghana (2)

* Vgl. auch Drucksache 18/879
** Vgl. auch Drucksachen 18/5027 und 18/5276
Zu 3. und 4.: Die im Rahmen der Sammelrückführungsmaßnahmen aus Hamburger Zuständigkeit abge-schobenen Personen wurden alle in die von ihnen behaupteten oder behördlicherseits ermittelten Herkunftsstaaten zurückgeführt. Zurückweisungen oder Zurückschiebungen durch die Zielländer, in welche die Rückführungen erfolgten, hat es dabei nicht gegeben.

Zu 5.: Die Gesamtkoordination sämtlicher multinationaler Sammelrückführungsmaßnahmen von Deutschland aus oder der deutschen Beteiligung an Sammelrückführungsmaßnahmen unter Federführung anderer EU-Mitgliedstaaten obliegt grundsätzlich der Bundespolizeidirektion. Insgesamt vier der in der Antwort zu 1. und 2. genannten Flüge wurden durch Hamburg mitorganisiert.

Zu 6.: Siehe hierzu Drucksache 18/879.  Eine exakte Berechnung der allein für Hamburg angefallenen Kosten liegt der zuständigen Behörde nicht vor. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich, insbesondere auch weil einzelne Kosten von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen wurden. Es handelt sich um eine Mischkalkulation der aus Deutschland beteiligten Bundesländer, der Bundespolizei sowie der beteiligten europäischen Länder.

So werden in Hamburg die Kosten für die zum Teil sehr langwierigen Abschiebungsvorbereitungen inklusive der erforderlichen Passersatzpapierbeschaffung nicht separat im Zusammenhang mit einer späteren Chartermaßnahme erfasst. Die medizinische Betreuung während der Sammelabschiebungen obliegt der Bundespolizei, genaue Angaben über entstandene Kosten liegen der zuständigen Hamburger Behörde nicht vor. Die Flugkosten werden zunächst von der organisierenden Dienststelle im In- oder Ausland vorgestreckt und später nach einem bestimmten Berechnungsmodus auf die mit jeweiliger Personenanzahl beteiligten Dienststellen im In- und Ausland umgelegt. Die im Rahmen von Sammelabschiebungen erforderliche Sicherheitsbegleitung oblag für Maßnahmen in der Zuständigkeit deutscher Behörden ebenfalls der Bundespolizei.

Zu 7.: Die ßbernahme der Kosten von Sammelrückführungsmaßnahmen durch die EU ist mit der Entscheidung 2004/573/EG des Rates vom 29. April 2004 nicht verbunden.

Allerdings wurden die Sammelabschiebungen vom 18. September 2006, 29. November 2006 und 14. Februar 2007 im Rahmen eines von der EU geförderten Return-Projektes durchgeführt. „Return“ ist das Programm der EU zur Finanzierung von vorbereitenden Maßnahmen für das Rückkehrmanagement. Das Programm soll zu einer wirksamen Rückkehrpolitik beitragen, die nicht nur notwendiger Bestandteil einer glaubwürdigen Einwanderungs- und Asylpolitik der Gemeinschaft ist, sondern auch eine wichtige Rolle im Kampf gegen die illegale Einwanderung spielt. Die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen können von der zuständigen Hamburger Behörde nicht beziffert werden, da die Federführung und somit auch die Kostenlegung des genannten RETURN- Projektes bei der Bundespolizeidirektion lag.

Zu 8.: Von der namentlichen Nennung der mit der Durchführung beauftragten Fluglinien und der im Rahmen der durchgeführten Ausschreibungsverfahren zur Vornahme von Marktabfragen beauftragten „Charter-Broker“ wird abgesehen, da in der Vergangenheit bereits mehrfach Unternehmen, die mit Abschiebungsmaßnahmen in Verbindung gebracht wurden, Ziel von gewalttätigen Anschlägen geworden sind.

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