Nach EuGH-Entscheidung: Kriegsdienstverweigerer aus Syrien sollten Folgeantrag prüfen

Der EuGH hat am 19.11.2020 ein wichtiges Urteil zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern (und Deserteuren) aus Syrien getroffen: Das VG Hannover hatte in einem von Rechtsanwältin Susanne Schröder betriebenen Verfahren dem EuGH im März letzten Jahres hierzu verschiedene Fragen vorgelegt. Der Gerichtshof entschied nun, dass eine starke Vermutung dafür spreche, dass die Militärdienstverweigerung vom syrischen Staat als oppositioneller Akt ausgelegt werde. Diese Auslegung widerspricht der Entscheidungspraxis des BAMF sowie vieler deutscher Gerichte, die Betroffenen in vielen Fällen lediglich den subsidiären Schutzstatus zugesprochen hatten.
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2 Gedanken zu „Nach EuGH-Entscheidung: Kriegsdienstverweigerer aus Syrien sollten Folgeantrag prüfen“

  1. Hallo,
    ich habe einen syrischen Nachbarn. Er ist Verweigerer und seit 2015 in Deutschland. Ich kümmere mich viel um ihn und habe jetzt von seinen neuesten Sorgen erfahren. Es gäbe einen neuen Erlass der syrischen Regierung. Sie wollen, wenn die Freikaufsumme von etwa 8000 Euro nicht von ihm bezahlt wird, die Familie oder Verwandte heranziehen. Das ginge bis hin zur Vereinnahmung der Eigentumswohnung z.B. der Eltern.

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