Wieder eine Vollquarantäne: 161 Schutzsuchende in Celle eingesperrt

Seit Anfang November (2.11.) steht mit der Außenstelle der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Celle eine weitere Geflüchtetenunterkunft in Niedersachsen unter vollständiger Quarantäne. Nachdem zunächst ein Bewohner positiv auf Corona getestet worden war, wurde die Quarantäne nach einem Telefonat zwischen Betreiber und Gesundheitsamt Celle verfügt. Es genügte also eine mündliche, möglicherweise auch noch falsch verstandene Aussage des kommunalen Gesundheitsamtes, um die Rechte aller im Lager untergebrachten Menschen zu beschränken. Erst am Freitag (6.11.) wurde die Quarantäne offiziell durch das Gesundheitsamt verfügt.

Solche Quarantänen sind falsch, sie verletzen die Rechte der Menschen in den Lagern und stellen in unseren Augen eine unzulässige Freiheitsberaubung dar. Wenn das Gesundheitsamt sich dazu gezwungen sieht, eine Quarantäne für die gesamte Einrichtung anzuordnen, dann nur deshalb, weil die Behörden es versäumt haben, rechtzeitig die Unterbringung und Versorgung der Menschen in kleinen Kohorten zu organisieren. Betroffen von der drakonischen Maßnahme sind nicht nur die mit Corona infizierten Menschen (mittlerweile insgesamt acht) und ihre unmittelbaren Kontaktpersonen. Vielmehr wird zum wiederholten Mal in Niedersachsen eine gesamte Einrichtung abgeriegelt. 153 nicht-infizierte Menschen, die überwiegend nicht als Kontaktpersonen gelten können, sind nun ebenfalls in dem Lager in Celle eingesperrt – unter ihnen zahlreiche Kinder und Jugendliche, und das über mehrere Wochen. Von der Quarantäne betroffen sind nur die Menschen in der Unterkunft, nicht aber die Mitarbeiter:innen, was deutlich zeigt, wie sehr hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Celle handelt es sich um eine ehemalige Kaserne mit hohen Zäunen. Die Ein- und Ausgänge werden von einem privaten Sicherheitsdienst bewacht.

„Eine solche Gesamtquarantäne greift sehr weit in die Grundrechte aller Betroffenen ein. (Fast) niemand verfährt so etwa von Behördenseite in Wohnblöcken“, kritisiert Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Flüchtlingsrat kritisiert Massenquarantäne, in: Cellesche Zeitung vom 9. November 2020

In Niedersachsen kam es in den vergangenen Monaten auch bereits zu verschiedenen vollständigen Quarantänen von kommunalen Unterkünften, etwa in den Landkreisen Emsland, Gifhorn (Lager Ehra-Lessien), Harburg und Lüneburg (sh. LT-Drs. 18/7151). Zuletzt stellte der Landkreis Stade eine Unterkunft in Stade vollständig unter Quarantäne. In der Erstaufnahme in Oldenburg wurden im Oktober nach fünf Infektionsfällen ebenfalls 167 Menschen unter Quarantäne gestellt, etwa die Hälfte der damaligen Bewohner:innen.

Die Quarantäne in Celle ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz in Unterkünften in niedersächsischen Aufnahmeeinrichtungen noch immer nicht umgesetzt werden. Das RKI weist darauf hin, dass die allgemeinen rechtlichen Kontaktbeschränkungen auch für Menschen in Aufnahmeeinrichtungen und kommunalen Unterkünften umsetzbar sein müssen, und empfiehlt dringend, dass Bewohner:innen, die in Quarantäne müssen, in feste und möglichst kleine Gruppen (Kohorten) eingeteilt werden. Eine Quarantäne der gesamten Einrichtung sollte vermieden werden.

In den niedersächsischen Unterkünften hat sich seit Beginn der Pandemie indes nichts geändert. Noch immer leben Geflüchtete dort auf engstem Raum in Mehrbettzimmern und müssen sich Küchen sowie Sanitäranlagen mit anderen teilen.

Hinsichtlich der Quarantäne in Celle stellt die Cellesche Zeitung fest:

„Souverän wirkt die Landesaufnahmebehörde beim Krisenmanagement in Celle zumindest nicht.“
Flüchtlingsrat kritisiert Massenquarantäne, in: Cellesche Zeitung vom 9. November 2020

Erst Anfang November hat die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe beim Niedersächsischen Landtag in einer Resolution gefordert, geeignete Schutzmaßnahmen für Geflüchtete, Werksvertragsarbeitnehmer:innen und Obdachlose in Unterkünften zu ergreifen. Hierzu zählen unter andere eine weniger dichte Belegung der Lager und eine verstärkte Unterbringung der Bewohner:innen in eigenen Wohnungen oder Quartieren wie Ferienwohnungen. Eine Quarantäne muss, so die Kommission, auf unvermeidliche Fälle beschränkt werden.

Auch im Niedersächsischen Landtag war die Quarantäne in Celle an diesem Mittwoch (11.11.) Thema. Die Fraktion der Grünen hatte eine Dringliche Anfrage an die Landesregierung gestellt. Innenminister Pistorius und Sozialministerin Reimann verwiesen auf die Zuständigkeit der kommunalen Gesundheitsämter bei der Verhängung der Quarantänen. Fragen danach, warum die Landesregierung nicht dafür gesorgt habe, die Landesaufnahmeeinrichtungen zu entzerren und alles für den Infektionsschutz der Bewohner:innen zu tun, um pauschalen Quarantänen entgegenzuwirken, konnten sie nicht zufriedenstellend beantworten.

Medienberichte

Pauschale Massenquarantäne, in: taz vom 10. November 2020

Flüchtlingsrat kritisiert Massenquarantäne, in: Cellesche Zeitung vom 9. November 2020

Celler Flüchtlingsunterkunft unter Quarantäne, in: Cellesche Zeitung vom 6. November 2020

Mehr

Landtags-Anfrage mit Antwort der Landesregierung vom 31. Juli 2020: „Wie steht es um den Schutz von in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Geflüchteten vor dem Coronavirus?“ (LT-Drs. 18/7151)

Lamia Amhaouach, Probleme infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in Massenunterkünften für Geflüchtete, JuWissBlog Nr. 82/2020 vom 12.06.2020

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