Anerkennung irakischer Reisepässe

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Langhans (Grüne)Die Abgeordnete hatte gefragt:
Durch Allgemeinverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 6.März 2007 wurde die Anerkennung der irakischen Reisepässe der Serie S mit Wirkung vom 1. April 2007 widerrufen. Es werden seitdem nur noch Pässe der Serie G anerkannt. Die Serie S war im Jahr 2004 von der irakischen ßbergangsregierung eingeführt worden. Die Serie G ist dagegen neu, verfügt über verbesserte Sicherheitsmerkmale, kann aber wegen Unzulänglichkeiten in der Verwaltung nur verzögert ausgegeben werden. Nach meinen Informationen können die Pässe der Serie G nur im Irak selbst ausgestellt werden. Die irakischen Botschaften wollen deshalb weiterhin Pässe der Serie S ausstellen. Laut Auskunft der Region Hannover sollen bestehende Aufenthaltserlaubnisse zwar von der widerrufenen Anerkennung der Serie S unbeschadet bleiben. Wenn aber eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden müsse, werde ein neuer Pass der Serie G verlangt werden. Ein Pass der Serie S reiche dann nicht mehr aus. Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie wird sie die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen handhaben, wenn der bisherige Pass der Serie S abläuft und statt eines Passes der Serie G nur einer der Serie S von der irakischen Botschaft erhältlich ist?
  2. Wie steht die Landesregierung zu der Problematik, dass eine große Anzahl von irakischen Staatsbürgern seit dem 1. April 2007 nicht über gültige Passpapiere verfügt?
  3. Wie wird sich diese Problematik auf die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Einbürgerungsverfahren auswirken?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Reisepässe der Serie „S“ waren im Jahr 2004 von der irakischen ßbergangsregierung ausgegeben worden und sollten mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr als ßbergangslösung dienen. Die Sicherheitsmerkmale dieser Pässe sind unzureichend. Es sind Missbrauchsfälle sowie der Handel mit gefälschten Dokumenten der Serie „S“ bekannt geworden. Mittlerweile gibt es neue Pässe der Serie „G“, die jedoch wegen innerbehördlicher Probleme auf irakischer Seite derzeit noch nicht ausgestellt werden können. Es handelt sich dabei um einen zeitlich begrenzten Engpass, der die Ausstellung von Nationalpässen bei den Auslandsvertretungen umfasst. Das Bundesministerium des Innern hat mit Verfügung vom 06.03.2007 die Anerkennung irakischer Reisepässe der Serie „S“ mit Wirkung vom 01.04.2007 widerrufen. Die Gültigkeit der Pässe wurde davon nicht berührt. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Bei irakischen Staatsangehörigen, bei denen die Befristung des rechtmäßigen Aufenthalts abgelaufen ist und deren Pass der Serie „S“ bei Verlängerung nicht mehr länger anerkannt ist, kann eine Ausnahme von der Erteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht im Inland zugelassen werden, sofern keine Anhaltspunkte für eine Fälschung des Passes vorhanden sind. Der Aufenthaltstitel kann in diesen Fällen auf Antrag der oder des irakischen Staatsangehörigen als Ausweisersatz erteilt werden. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:
Aufbauend auf der ausländerrechtlichen Entscheidung zum Aufenthaltstitel können die Aufenthaltszeiten im Einbürgerungsverfahren berücksichtigt werden, wenn ein Daueraufenthaltsrecht besteht und im ßbrigen die Identität der Betroffenen eindeutig geklärt ist.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!