Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien

#SyriaNotSafe! Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL kritisieren leichtfertiges, Menschenleben gefährdendes Gerede einiger Innenminister aus Bund und Ländern.

Nach dem tödlichen Anschlag in der Dresdner Innenstadt Anfang Oktober fordern die ersten Innenminister, vermeintliche „Gefährder:innen“ nach Syrien abzuschieben. Die Landesflüchtlingsräte erteilen solcher Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes eine klare Absage.

„Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers, der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung“, erklärt Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen und ergänzt: „Allerdings ist statt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister ein rechtsstaatlicher Prozess notwendig.“ Die Landesflüchtlingsräte unterstreichen: Hasskriminalität schlägt oft willkürlich zu und muss strafrechtlich verfolgt werden. Die Abschiebung von ‚Gefährder:innen‘ nach Syrien ist eine Nebelkerze und trägt weder zur Sicherheit aller in der Bundesrepublik noch anderen Orts bei.

Syrien ist – sowohl unter Bashar al-Assad wie in Herrschaftsgebieten extremistischer Aufständischer – ein Folterstaat. Das Flüchtlingshochkommissariat der UN (UNHCR) erklärt zur internationalen Schutzbedürftigkeit von Personen aus Syrien, dass ganze Gruppen von Familien, religiöse oder ethnische Gemeinschaften, ganze Dörfer, Städte und Nachbarschaften unter Generalverdacht gestellt und verfolgt werden.  Dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zufolge wurden ganze Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und entvölkert. Die Zahl der Binnenvertriebenen geht in die Millionen. Selbst einige humanitäre Akteure setzen ihre Arbeit wegen der unsicheren Lage aus.  Amnesty berichtet über die landesweit und systematisch gegen die Zivilbevölkerung und zivile Institutionen gerichtete Gewalt.  Auch das Auswärtige Amt weist auf die Praxis des Verschwindenlassens hin und darauf, dass es keine verfolgungssicheren Gebiete in Syrien gibt.

Vor diesem Hintergrund  danken wir dem niedersächsischen Innenminister für seine frühzeitige und klare Absage an alle Versuche, den islamistischen Anschlag von Dresden politisch zu instrumentalisieren. Das leichtfertige Gerede über angeblich sichere Gebiete, in die Syrer:innen abgeschoben werden könnten, wie es der Bundesinnenminister und seiner Kollegen unter anderem aus Sachsen und Bayern dieser Tage in die Medien lancieren, ist fahrlässig und menschengefährdend. Jede nach Syrien abgeschobene Person muss mit menschenrechtswidriger Behandlung und Folter rechnen.

Offenbar soll von interessierter politischer Seite das öffentliche Klima gegen syrische Flüchtlinge geschürt und so ein Abschiebungsbeschluss der im Dezember in Weimar anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) schon im Vorfeld populär gemacht werden.

Hintergrund

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen in einen Folterstaat.

Eine Abschiebung in einen Folterstaat mit akuter Gefahr für Leib und Leben ist menschenrechtswidrig. Das Refoulement-Verbot aus Art. 3 EMRK gilt absolut und lässt –anders als Art. 33 Abs. 2 GFK – keine Ausnahmen zu. Der EGMR hat ausdrücklich und wiederholt festgestellt, dass der Refoulement-Schutz der EMRK ausnahmslos gilt und über den Schutz der GFK hinausgeht. Die menschenrechtlichen Vorgaben gehen daher dem allgemeinen Flüchtlingsschutz auch dort vor, wo die GFK keinen Schutz mehr bietet.  Dieses europäische Rechtsstaatsgebot ist eine fundamentale Errungenschaft im Kampf für die Durchsetzung von Menschenrechten.

Das Ausmaß des Folterregimes Assads wird auch durch das aktuelle Strafverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz deutlich, bei dem zwei Menschen syrischer Staatsbürgerschaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt werden. Das OLG Koblenz wendet das Weltrechtsprinzip an, bei dem Staaten auch Straftaten außerhalb der eigenen Justiziabilität verfolgen und verurteilen können, wenn Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorliegen. Es wäre indes doppelzüngig, wenn Deutschland mutmaßliche Folterer strafrechtlich verfolgt und gleichzeitig via Abschiebung den Folterknechten in Syrien zuarbeitet und neue Opfer schafft. Zu befürchten ist im Übrigen, dass die Diskussion um eine Aufhebung des Abschiebestopps bei „Gefährder:innen“ als Türöffner für weitere Abschiebungen nach Syrien dienen soll, wie dies auch schon in der Diskussion um Abschiebungen nach Afghanistan zu beobachten war.

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1 Gedanke zu „Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien“

  1. Völlig gerechtfertigt!!! keine Person in dieser Welt sollte in so einem Folterstaat abgeschoben werden das verstößt gegen die Menschenrechte. Danke an den Niedersächsischen Innenminister.

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