MI: Möglichkeiten der Zuwanderung für Hochqualifizierte verbessern

Anliegend die Rede von Innenminister Schünemann zur Begründung der Ablehnung des ßnderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat.

Niedersachsen fordert

  • die Erleichterung des Zuzugs für Hochqualifizierte und Selbständige
  • eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts für ausländische Hochschulabsolventen, die hier bei uns studiert haben.
  • eine Streichung von § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Auch das gesetzliche Bleiberecht greift Schünemann noch einmal an, hat einen Verzicht auf die Bleiberechtsregelung aber nicht mehr in seinem Forderungskatalog – wohl, um seinen Parteikollegen Schäuble aus der Schusslinie zu nehmen und den konservativen Widerstand der Länder gegen das Gesetz auf Müntefering zu orientieren.

Hier ein paar Auszüge aus der Begründung:

„Deutschland braucht dringend eine ressort- und politikübergreifende Qualifizierungsoffensive, um dem Mangel an Facharbeitskräften entgegenzuwirken. Diese Qualifizierungsoffensive muss mit Blick auf den demografischen Wandel auf zwei Beinen stehen. Zunächst geht es darum, durch eine verbesserte Aus- und Fortbildung die Potentiale der hier lebenden Menschen gezielt auszuschöpfen. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen, jedenfalls nicht kurzfristig. Deshalb ist es dringend notwendig, zielgerichtet und gesteuert den Arbeitsmarkt auch für ausländische Arbeitskräfte und Selbständige zu öffnen. Auf den Punkt gebracht: Wir brauchen mehr Zuwanderer, die uns nutzen, und weniger, die uns ausnutzen!“ „Es ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar, warum Asylbewerber, die sich noch im Verfahren befinden, und bereits abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber nach einer bestimmten Zeit automatisch erhöhte Sozialleistungen erhalten.“ „Die von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag unverändert beschlossenen Regelungen für ein Bleibe- und Wiederkehrrecht für Jugendliche sind unzureichend. Statt einer einmaligen Stichtagsregelung, die auch noch davon abhängig gemacht wird, dass die Eltern vorher ausreisen, hätten wir uns bei guter Integrationsprognose ein dauerhaftes und gesetzliches Bleibe- und Wiederkehrrecht gewünscht. Wohlgemerkt, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern und bei Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Eine Einmalaktion ist kein gutes Beispiel für eine auf Nachhaltigkeit angelegte Ausländerpolitik.“ „Die großzügig gestaltete gesetzliche Bleiberechtsregelung bleibt für mich nach wie vor unverständlich. Ich bleibe hier bei meiner Auffassung. Sie wird die bestehenden Probleme nicht lösen, sondern nur nach hinten verschieben und weiter verschärfen. Sie schafft keine Anreize zur Arbeitsaufnahme, sondern wird im Gegenteil zu erhöhten Sozialleistungen führen, die wir alle zu schultern haben. Sie steht damit in krassem Widerspruch zu den immer noch zu restriktiven Regelungen bei den Hochqualifizierten, Hochschulabsolventen und Selbständigen. Ich wage die Prognose: Wir werden in einigen Jahren nach Ablauf der Fristen wieder hier stehen und uns fragen, warum wir immer noch so viel Geduldete ohne Aufenthaltsstatus haben, warum wir immer noch fortwährend über das Problem der Kettenduldungen sprechen müssen. Die Forderungen nach einer weiteren Bleiberechtsregelung sind vorprogrammiert.“

Unseren Kommentar dazu haben wir bereits 2006 gegeben: Schünemann ist Anhänger eines „modernen“ Migrationsregimes, das sich nicht mehr der verquasten Fremdenabwehrpolitik des alten Ausländerrechts verpflichtet fühlt, sondern die Migrantengruppen nüchtern nach ihrer Nützlichkeit für die deutsche Volkswirtschaft selektiert. Ausdrücklich wiederholt er in seiner heutigen Presseerklärung: „Wir benötigen weniger Zuwanderer, die uns ausnutzen, und mehr, die uns nutzen“. Problematisch ist nicht, dass der Innenminister die Zuwanderungspolitik der Bundesrepublik stärker an den Erfordernissen und Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichten will. Empörend und inakzeptabel ist es aber, dass Minister Gnadenlos diesem Ziel alles unterordnet und andere Kriterien zur Begründung eines Aufenthaltsrechts (Humanität, Familienschutz, Integration pp.) nicht akzeptiert. Ein Minister, der in dieser Form Unmenschlichkeit predigt und praktiziert, ist nicht nur für Flüchtlinge und Migranten/innen gefährlich, er ist auch eine Gefahr für den Sozialstaat.

gez. Kai Weber

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