Verlängerung der Dublin III – Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Kirchenasyl rechtswidrig

Das BVerwG hat bereits am 08.06.2020 entschieden, dass die Ausschreibung von Asylsuchenden als „flüchtig“ aufgrund von Kirchenasyl nicht rechtmäßig ist. Damit bestätigt das Gericht die Auffassung, die Menschenrechtsorganisationen und Kirchen sowie viele Gerichte seit langem vertreten (siehe Bericht hier und hier). Eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate dürfte damit endgültig vom Tisch sein. Hier die Entscheidung:

Hier ein Kommentar des Domradios dazu

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