Familie aus Wohnung ausgesperrt: Musterbeispiel für Rechtlosigkeit von Asylsuchenden

Presseinformation vom 7. August 2020

Landkreis Gifhorn sperrt alleinerziehende Mutter von sieben Kindern aus ihrer Wohnung aus und zwingt sie zum Umzug ins Flüchtlingslager. Flüchtlingsrat Niedersachsen: Reißt die Familie nicht aus ihrem sozialen Umfeld und lasst sie zurück in ihre Wohnung!

Am vergangenen Mittwoch hat der Landkreis Gifhorn eine alleinerziehende Mutter von sieben Kindern aus ihrer Wohnung ausgesperrt und sie gezwungen, in das Flüchtlingslager Ehra-Lessien umzuziehen. Die Familie habe, so die unfassbare Begründung, die Dorfgemeinschaft angeblich „massiv“ gestört und ihre Wohnung „ohne Genehmigung“ renoviert. Nachdem der Landkreis Gifhorn die alleinerziehende Mutter und ihre sieben minderjährigen Kinder im Alter zwischen 2 und 17 Jahren aufgefordert hatte, aus ihrer Wohnung in Osloß in das Flüchtlingslager Ehra-Lessien umzuziehen, ließ er seiner Androhung einer Zwangsräumung rasch Taten folgen: Am 5. August 2020, um 10:15 Uhr sperrten Mitarbeiter des Landkreises die Familie N. in ihrer Abwesenheit aus, indem sie das Schloss der Wohnungstür auswechselten.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Der gesamte Vorgang ist absurd. Der Landkreis bestraft die Familie für die Renovierung ihrer Wohnung und nutzt dabei ihre Rechtlosigkeit aufgrund ihres prekären Aufenthaltsstatus aus. Der Landkreis muss die Familie unverzüglich wieder in ihrer Wohnung leben lassen.“

Der Landkreis behauptet, seit dem Einzug der Familie im April 2018 habe es „immer wieder Beschwerden“ über das Sozialverhalten „der Familie in der Dorfgemeinschaft“ und des „äußeren Erscheinungsbildes der Wohnung“ gegeben.

Gegen den Räumungsbescheid erhob Familie N. Klage, die weiterhin läuft. Der gleichzeitig gestellte Eilrechtsschutzantrag der Familie wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt. Das Gericht begründet seine Entscheidung nach einer vorläufigen Prüfung des Sachverhalts im Wesentlichen damit, dass es grundsätzlich im Ermessen der Behörde stehe, zu bestimmen, wo die Familienmitglieder wohnen, da diese lediglich über Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen verfügen. Obwohl die „Beschwerden“ seitens des Landkreises weder konkretisiert noch geprüft, geschweige denn bewiesen wurden, meint das Gericht, dass diese „sämtlich belegt“ seien. Zudem sei durch die „unsachgemäße“ Renovierung der Wohnung ein Schaden entstanden. Weshalb die Renovierung „unsachgemäß“ gewesen sein  und worin der „Schaden“ genau bestehen soll, lassen Landkreis und Gericht hingegen offen.

Behördlich dokumentiert sind nur wenige der Beschwerden. Die dokumentierten „Beschwerden“ wiederum sind unzureichend: Sie lassen weder erkennen, wer genau sich beschwert hat, noch was der konkrete Anlass für die „Beschwerden“ war. Offen bleibt ferner, ob und wie die „Beschwerden“ überprüft wurden.

Auf Grundlage nicht belegter Vorwürfe wird ein Bild von der Familie erzeugt, um sie als permanente Störenfriede und als notorisch kriminell darzustellen. Dabei handelt es sich bei diesen „Beschwerden“ um alltägliche Konflikte im sozialen Nahraum: Fragen der Mülltrennung, laut spielende Kinder, die Pflege des eigenen Gartens, von den Kindern ohne Erlaubnis gepflücktes Obst von Bäumen auf anderen Grundstücken. All das sind Bagatellen, bei denen zum Teil nicht einmal gesichert ist, ob die missbilligten Handlungen auf das Verhalten der Familie oder das anderer Hausbewohner:innen zurückzuführen ist. Dennoch war die Familie dem Landkreis und einigen Menschen im Dorf offenbar ein Dorn im Auge.

Sigmar Walbrecht, Referent des Flüchtlingsrat Niedersachsen

„Hier werden Kleinigkeiten aufgebauscht, um das Bild einer kriminellen Familie zu zeichnen, die angeblich die öffentliche Ordnung gefährde.“

Für den Flüchtlingsrat zeigt der Umgang des Landkreises exemplarisch die ganze Rechtlosigkeit von Asylsuchenden. Bei keinem herkömmlichen Mietverhältnis wären solche Vorwürfe ausreichende Grundlage, um eine Familie aus ihrer Wohnung zu werfen. Diese Familie jedoch hat, weil es sich um Asylsuchende handelt, kaum rechtliche Mittel sich zu wehren und muss in der Folge nun in einem Lager leben. Sie wird damit aus ihrem bisherigen sozialen Umfeld herausgerissen. Die Kinder müssen auf andere Schulen, und der ältesten Tochter werden durch den erheblich längeren Weg zu ihrem Ausbildungsplatz Steine in den Weg gelegt.

Muzaffer Öztürkyilmaz:

„Der Landkreis lässt die Familie seine Macht spüren und hat ganz offenbar kein Interesse daran, dass sie in stabilen Verhältnissen leben kann, die insbesondere den Kinder eine Perspektive und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Integration der Familie wird durch dieses willkürliche Vorgehen des Landkreises jedenfalls nachhaltig erschwert.“

Das Flüchtlingslager Ehra-Lessien war ursprünglich eine Kaserne und liegt in einem weit abgeschiedenen Waldgrundstück. Der nächste Supermarkt ist etwa sechs Kilometer entfernt. Diese Unterkunft ist kein Ort, am dem Menschen leben sollten

Sigmar Walbrecht:

„Es ist zynisch, den Zwangsumzug der Familie in das Flüchtlingscamp Ehra-Lessien damit zu begründen, dass ihre soziale Betreuung dort besser sei als in Osloß. Studien zeigen durchweg, dass insbesondere Frauen und Kinder unter den widrigen Lebensbedingungen in Sammelunterkünften leiden. Wenn die alleinerziehende Mutter von sieben Kindern tatsächlich bei der Erziehung überfordert sein sollte, wäre es vielmehr angebracht, ihr Familienhilfe zu geben, anstatt sie aus ihren sozialen Umfeld herauszureißen und ihre Perspektiven zu zerstören.“

Dass der Landkreis Familie N. jetzt im Flüchtlingslager Ehra-Lessien unterbringt, ist eine absolut unverständliche Strafaktion, die umgehend rückgängig gemacht werden muss. Der Landkreis muss die Familie wieder in ihrer Wohnung leben lassen.

Kontakt

Muzaffer Öztürkyilmaz
Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen
0511 98 24 60 38
E-Mail: moy@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org

Weitere Informationen

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Landkreis Gifhorn zwingt alleinerziehende Mutter zum Umzug aus eigener Wohnung in Sammelunterkunft, Pressemitteilung vom 30. Juli 2020

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Nach Quarantäne wegen Corona: Unterkunft in Ehra-Lessien schließen!, Meldung vom 3. Juni 2020

Medienberichte

„Zwangsumzug nicht zielführend“ – Grüne kritisieren Unterbringung von Familie in Sammelunterkunft, in: regionalHeute.de vom 5. August 2020

Flüchtlingsfamilie soll nach Lessien ziehen: Vorwürfe gegen „Zwangsumsiedlung“, in: Allgemeine Zeitung vom 3. August 2020

Mutter mit sieben Kindern muss ihre Wohnung verlassen und in Sammelunterkunft ziehen, in: regionalHeute vom 31. Juli 2020

Gifhorn: Flüchtlingsfamilie aus Wohnung geschmissen – so wehrt sich der Kreis gegen scharfe Vorwürfe, in: news38.de vom 31. Juli 2020

Streit um Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie, in: Süddeutsche Zeitung vom 31. Juli 2020

Mit Kindern in die Sammelunterkunft, in: taz vom 30. Juli 2020

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