Presseinformation vom 30. Juli 2020
Landkreis Gifhorn zwingt alleinerziehende Mutter von sieben Kindern zum Umzug aus eigener Wohnung in Sammelunterkunft. Flüchtlingsrat Niedersachsen: Lasst die Familie weiter in ihrer Wohnung leben!
Der Landkreis Gifhorn zwingt eine alleinerziehende Mutter von sieben minderjährigen Kindern ihre Wohnung zu räumen und in die Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien zu ziehen – weil die Familie ihre Wohnung – auf eigene Kosten -, allerdings „ohne Erlaubnis“ renoviert hat. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert dies als „absurd“ und „rechtswidrig“ und fordert den Landkreis Gifhorn auf, die moldauische Familie N. „schlicht weiter in ihrer Wohnung leben zu lassen.“
Familie N.. wandte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos an den Landkreis Gifhorn und bat darum, ihre Wohnung in Osloß, die sie seit mehr als zwei Jahren bewohnt, renovieren zu dürfen. Dabei war der alleinerziehenden Frau N., die an schwergradigem Asthma leidet, vor allem daran gelegen, den bereits durch die Vormieter genutzten, stark verschmutzen und verstaubten Teppich, der sich trotz intensiver Bemühungen nicht mehr reinigen ließ, zu entfernen. Der Landkreis verweigerte dies, obwohl Frau N. diesem – wie verlangt – sogar ein ärztliches Attest vorlegte, wonach die Beschaffenheit des Teppichs ihre Atemwegsbeschwerden verstärke, weshalb es aus medizinischer Sicht geboten sei, ihn zu entfernen.
Nachdem es Frau N. gesundheitlich zunehmend schlechter ging, weil es ihr immer schwerer fiel, in ihrem eigenen Hause zu atmen, ersetzte sie den Teppich dennoch – auf eigene Kosten – durch Laminat, um einer weiteren Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes vorzubeugen. Zudem tapezierte die Familie – ebenfalls auf eigene Kosten – sämtliche Wände, um ihr Zuhause wohnlicher zu gestalten. Nunmehr verlangt der Landkreis Gifhorn von Frau N. und ihren sieben Kindern im Alter zwischen zwei und 17 Jahren, die Wohnung spätestens bis zum 05. August 2020 zu räumen und in die Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien zu ziehen. Für den Fall, dass die Familie sich dem widersetzt, droht der Landkreis damit, die Wohnung gewaltsam räumen zu lassen.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen:
„Das Vorgehen des Landkreises ist absurd. Der Landkreis hat die gesundheitlichen Beschwerden der Frau N. monatelang ignoriert und bestraft die Familie nun dafür, ihre Wohnsituation eigenständig verbessert zu haben. Er zwingt die Familie inmitten in der Corona-Pandemie, in eine Sammelunterkunft zu ziehen – und dies, obwohl es für Menschen angesichts der Enge in solchen Unterkünften bekanntermaßen unmöglich ist, die Corona-Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten.“
Das Vorgehen das Landkreises gegenüber der Familie N. ist nicht nur faktisch absurd und gesundheitsgefährdend, sondern steht auch juristisch auf sehr tönernen Beinen.
Muzaffer Öztürkyilmaz:
„Das Ganze ist auch rechtswidrig. Es unverhältnismäßig die Familie zum Auszug zu zwingen, weil sie die Wohnung ohne Erlaubnis renoviert und damit im Ergebnis aufgewertet hat. Da Frau N. alleinerziehend ist und ihre Kinder minderjährig sind, dürfen sie nach der EU-Aufnahmerichtlinie im Übrigen nur dann verpflichtet werden, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, sofern sie dort ausschließlich mit anderen Alleinerziehenden und ihren minderjährigen Kindern untergebracht werden. Solche eine spezifische Unterbringungsmöglichkeit existiert in Ehra-Lessien jedoch nicht.“
Ein Zwangsumzug von Osloß nach Ehra-Lessien würde für die Familie zugleich den Verlust ihres bisherigen Lebensumfeldes bedeuten und ihr den Alltag erschweren. Die Kinder haben sowohl in Osloß als auch im Kindergarten bzw. in der Schule schnell Anschluss gefunden, sich in Vereinen engagiert und Freundschaften geschlossen. All dies müssten sie hinter sich lassen. Die älteste Tochter würde bei einem Umzug täglich statt einer halben ca. 2 Stunden benötigen, um ihren Ausbildungsbetrieb in Wolfsburg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Muzaffer Öztürkyilmaz:
„Wir fordern den Landkreis Gifhorn auf, die Familie schlicht weiter in ihrer Wohnung leben zu lassen, anstatt sie durch absurde und rechtswidrige Maßnahmen zu schikanieren und ihre weitere Integration absichtlich zu erschweren.“
Kontakt
Muzaffer Öztürkyilmaz
Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen
0511 98 24 60 38
E-Mail: moy@nds-fluerat.org, nds@nds-fluerat.org
Weiterführende Informationen
RKI veröffentlicht neue Empfehlungen für Gemeinschaftsunterkünfte, Beitrag vom 9. Juli 2020
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