Recht auf kostenfreies WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Die Rechtsanwältin Anja Lederer hat eine Gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete veröffentlicht. Sie stellt dort unmissverständlich einen Rechtsanspruch fest.

Dabei verweist die Rechtsanwältin auf unterschiedliche gesetzlich Grundlagen auf Menschenrechtsebene, auf Grundlage des Grundgesetzes bis hin zum Leistungsanspruch durch das Asylbewerberleistungsgesetz:

– Menschen-und völkerrechtliche Aspekte

– Grundrecht der Informationsfreiheit nach Art. 5Abs. 1 GG

– Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG

– Grundrecht der AllgemeinenHandlungsfreiheitaus Art. 2 Abs. 1 GG und dieUnverletzlichkeit der MenschenwürdenachArt. 1 Abs. 1 GG

– Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG

– Einfachgesetzliche Leistungsansprüche, insbesondere § 6 Abs. 1 AsylbLG

Das Internet sei der Gegenwart die Informationsquelle Nr. 1 und für die Meinungsbildung unabdingbar und müsse daher für alle Menschen zugänglich sein. Ferner sei es für die Aufrechterhaltung familiärer und verwandschaftlicher Kontakte, sowie für Recherchezwecke zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten von höchster Bedeutung. Außerdem helfen beispielsweise Übersetzungsapps und Beratungsseiten Verständnis über behördlicher Verfahrensabläufe zu erlangen und damit nicht zum bloßen Objekt behördlichen Handlens degradiert zu werden.

Ein WLAN-Zugang ist unabdingbar, um die verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten im Asyl-und gerichtlichen Verfahren erfüllen zu können und auch der Kontakt zu beauftragten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen bzw. asylrechtlichen Verfahrensberatungen laufen meist per E-Mail. „Der Zugang zum Internet und die Kommunikation per E-Mail ermöglichen gerade im Hinblick auf die kurzen gesetzlichen Fris-ten die erforderlichenÜbersetzungen, sei es mit Hilfe von Übersetzungsprogrammen im In-ternet oder Apps, sei es über Bekannte, die Deutsch sprechen.“

„Zusammenfassend ist damit festzustellen,dass geflüchtetenMenschen in Erstaufnahmeein-richtungen und Gemeinschaftsunterkünftenunter verschiedensten rechtlichen Gesichtspunk-ten, insbesondere nach dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GGsowie gemäߧ 6 Abs. 1 AsylbLG,ein Anspruch auf kostenfreienZugangzum Internet zusteht“

2020-04-27_Gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf WLAN in Gemeinschaftsunterkünften-1

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1 Gedanke zu „Recht auf kostenfreies WLAN in Flüchtlingsunterkünften“

  1. Guten Tag nach diesem Kommentar habe ich verstanden das ein w- lan Zugang kostenfrei sein muss. Mein Schwager muss aber monatlich 15 € zahlen wenn er es nutzen will . So wie alle anderen asylbewohner auch

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