Laut EUROSTAT wurden von den 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 295.800 Asylsuchende als schutzberechtigt anerkannt (siehe EUROSTAT Statistics). Das sind rund 20.000 weniger als 2018. Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten 2019 21.200 umgesiedelte Flüchtlinge auf (ebd.).
Allerdings hat sich auch die Zahl der getroffenen Asyl-Entscheidungen verringert (541.000 Behördenentscheidungen 2019 statt im Vorjahr 582.000). Die Anerkennungsrate bei Behördenbescheiden ist 2019 EU-weit von 37 auf 38 Prozent gestiegen. Bei den Berufungsbescheiden sank die Anerkennungsrate hingegen von 38 auf 31 Prozent – diese Schutzgewährungen durch Gerichtsentscheidungen werden in den offiziellen Statistiken des BAMF bzw. BMI in der Regel nicht berücksichtigt.
141.100 Geflüchtete erhielten in der Europäischen Union den Flüchtlingsstatus (48% aller positiven Entscheidungen), 82.100 subsidiären Schutz (28%) und 72.700 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (25%). Die größte Gruppe von Personen, denen im Jahr 2019 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, waren weiterhin Staatsangehörige Syriens (78.600 Personen bzw. 27% aller Personen, denen in den EU-Mitgliedstaaten der Schutzstatus zuerkannt wurde), gefolgt von Staatsangehörigen Afghanistans (40.000 bzw. 14%) und Venezuelas (37.500 bzw. 13%).
Innerhalb der EU wurden die meisten Syrer:innen (71%) und Afghan:innen (41%) in Deutschland anerkannt. Fast alle Schutzgewährungen für Flüchtlinge aus Venezuela (94%) erfolgten in Spanien.
Die meisten Schutzgewährungen entfielen 2019 auf Deutschland (116.200 oder 39% aller positiven Entscheidungen), gefolgt von Frankreich (42.100 bzw. 14%), Spanien (38.500 bzw. 13%) und Italien (31.000 bzw. 10%). In diesen vier Mitgliedstaaten wurden zusammen mehr als drei Viertel aller positiven Entscheidungen in der EU gefällt.
Im Jahr 2019 wurden in den EU-Mitgliedstaaten fast 540.800 erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge und weitere 293.200 endgültige Berufungsentscheide gefällt. Bei Entscheidungen in erster Instanz wurde 206.000 Personen der Schutzstatus zugesprochen (Schutzquote 38%), weitere 89.800 Personen (31%) erhielten den Schutzstatus erst im Berufungsverfahren.
Die Schutzquote in der EU (die von Land zu Land erheblich differiert) war am höchsten für Staatsangehörige Venezuelas (96%), gefolgt von Syrien (85%), Eritrea (81%), Afghanistan (54%) und der Türkei (52%).
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