Wer als Arbeitskraft gebraucht wird, muss auch ein Bleiberecht erhalten

Geflüchtete als Erntehelfer:innen:
Absurde Beschäftigungsverbote müssen nun beseitigt werden!

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen mahnt, dass Asylsuchende nicht als frei verfügbare Arbeitsreserve betrachtet werden dürfen. Wer als Arbeitskraft gebraucht wird, muss auch ein Bleiberecht erhalten.

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass in der Debatte um den Einsatz von Geflüchteten als Erntehelfer:innen bestehende Beschäftigungsverbote zunehmend in Frage gestellt werden. Etliche Geflüchtete würden die Gelegenheit gerne wahrnehmen und die Chance auf eine Beschäftigung in der Landwirtschaft nutzen.

„Es darf aber nicht sein, dass Asylsuchende als frei verfügbare Arbeitsreserve betrachtet werden, denen man nach Bedarf, wenn es die Arbeitsmarktlage gerade verlangt, Rechte zugesteht und sie ihnen dann wieder nimmt, wenn man ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt“, mahnt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat.

Der Flüchtlingsrat fordert daher: Erteilte Beschäftigungserlaubnisse dürfen nicht wieder zurückgenommen werden, wenn der Bedarf nach Arbeitskräften in der Landwirtschaft wieder sinkt. Den Geflüchteten, die nun in der Ernte helfen, muss eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Sie dürfen nicht lediglich als verwertbare Masse angesehen werden.

Weiterhin fordert der Flüchtlingsrat, die diskriminierende Gesetzeslage zu ändern: Es ist weder im öffentlichen Interesse, Asylsuchende davon abzuhalten, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern und ihre dringend benötigte Arbeitskraft einzubringen, noch ist es aus humanitärer Sicht zu rechtfertigen, sie durch Arbeitsverbote an der Gestaltung ihres Lebens und an gesellschaftlicher Teilhabe zu hindern.

  • Menschen im Asylverfahren und Geduldete müssen frühzeitig uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
  • Beschäftigungsverbote dürfen von Ausländerbehörden nicht als Sanktionsmittel angewendet werden, um Asylsuchende unter Druck zu setzen.
  • Das diskriminierende und rechtliche fragwürdige Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgeben und auch Asylsuchenden aus diesen Ländern die Beschäftigung frühzeitig erlaubt werden.

Schließlich weist der Flüchtlingsrat aufkommende Debatten über die Senkung des Mindestlohns entschieden zurück. Geflüchtete, die als Erntehelfer:innen arbeiten, haben wie alle anderen auch Anspruch auf eine anständige Entlohnung. Gerade in der jetzigen Krise wird deutlich, dass gute und gerechte Löhne vor der Verarmung bewahren und gleichzeitig sicherstellen, dass systemrelevante Arbeit weiter getan wird.


Hinweise zum Einsatz von Geflüchteten als Erntehelfer:innen sind auf unserer Projekt-Webseite von AZF3 zu finden.

Siehe auch das Positionspapier der IG BAU vom 31.03.2020, die ähnliche Positionen wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen vertritt.

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4 Gedanken zu „Wer als Arbeitskraft gebraucht wird, muss auch ein Bleiberecht erhalten“

  1. Ich finde, dass die Verbote, die Asylsuchenden auferlegt werden, unmenschlich sind, sie berühren keine Menschenrechtsgrundlagen.
    Aufheben von Verboten ja, Nein zu moderner Sklaverei.

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  2. Ich persönlich war 6Jahre auf der Flucht.Um das erlebte zu verarbeiten ist Arbeit die beste Ablenkung.Ich bin vor Erschöpfung zusammen gebrochen und im schlaf vergewaltigt wurden von Mann und Frau.es gab Tage an den ich nicht mehr wollte.Selbst heute 30 Jahre später wenn ich mich sehr über den Umgang mit Flüchtlingen aufrege stelle ich fest das ich im schlaf wieder anfang zu Rennen.

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