Land und Kommunen müssen Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete und Obdachlose ergreifen

Land und Kommunen müssen Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete und Obdachlose ergreifen

Angesichts der rasanten Ausbreitung der Corona-Pandemie fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen das Land und die Kommunen auf, Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete und Obdachlose zu ergreifen:

1. Die Belegungsdichte in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und in kommunalen Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften muss dringend reduziert werden: Pro Zimmer darf nur eine Person untergebracht werden. Familienangehörige dürfen höchstens zu zweit in einem Zimmer untergebracht werden. Entsprechende Vorschriften hat die Landesregierung für Saisonarbeitskräfte, Erntehelferinnen und Erntehelfer erlassen.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen: „Da Geflüchtete in den Unterkünften auf engstem Raum in Mehrbettzimmern leben und große Küchen bzw. Kantinen, aber auch Sanitäranlagen mit vielen anderen gemeinschaftlich nutzen müssen, ist das Infektionsrisiko für sie um ein Vielfaches erhöht. Es reicht nicht aus, nur Quarantänestandorte zu schaffen, wie dies etwa in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen und in der Landeshauptstadt Hannover geschieht, aber die Belegung von Mehrbettzimmern fortzusetzen. “

2. Um eine anderweitige Unterbringung der Betroffenen zu gewährleisten, müssen landesweit (Ferien)Wohnungen, Hotelzimmer und Pensionen angemietet werden. Diese Räumlichkeiten stehen aufgrund der Krise momentan ohnehin leer. Darüber hinaus sollten die beiden großen Kirchen leer stehende Wohnungen zur Verfügung stellen.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen: „Die Infektprävention darf nicht an behördlichen Zuständigkeits- oder Kostenfragen scheitern. Um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen, müssen staatliche bzw. öffentliche Stellen sowie private Akteure auch im Rahmen der Unterbringung Geflüchteter ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Sie müssen eng miteinander kooperieren und gemeinsam schnell flexible Lösungen unter Einbeziehung aller Potenziale erarbeiten.”

3. Prioritär ist der Umzug aus der Gemeinschaftsunterkunft solchen Personen zu ermöglichen, die Risikogruppen angehören, wie etwa Menschen über 60 und solche mit Vorerkrankungen. Sofern die Personen bereits auf die Kommunen verteilt sind, sollte die Unterbringung innerhalb derselben Kommune oder zumindest in ihrer Nähe erfolgen.

4. Der Zugang zum WLAN muss in allen Zimmern und nicht nur in den Fluren und Gemeinschaftsräumen gewährleistet sein.

5. Der Zugang zu tagesaktuellen, mehrsprachigen Informationen muss für alle Bewohner:innen sichergestellt sein.

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen: “Insbesondere aufgrund der Isolation, die mit der Corona-Pandemie verbundenen ist, ist es unabdingbar, dass die Bewohnenden sich über die digitalen Medien vernetzen, informieren und vor allem auch mit anderen Personen kommunizieren können – auch um einen Lagerkoller in dieser ohnehin schwierigen Situation zu verhindern.

Flüchtlingsrat Niedersachsen – Muzaffer Öztürkyilmaz – 0176 387 367 33 – moy@nds-fluerat.org

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6 Gedanken zu „Land und Kommunen müssen Schutzmaßnahmen auch für Geflüchtete und Obdachlose ergreifen“

  1. Hallo,
    halte Ihren Tipp für ungemein wichtig:
    „Der Zugang zu tagesaktuellen, mehrsprachigen Informationen muss für alle Bewohner:innen sichergestellt sein.“
    Können Sie mir Anregungen für die Umsetzung mitteilen?
    Dazu konkret die Frage:
    Welche Übersetzungen sind vordringlich nötig?

    Vielen Dank im Voraus.
    Gute Wünsche
    Heino Hüncken
    Ratsmitglied der Gemeinde Hagen im Bremischen

    Antworten

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