Diese Woche bringen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im Eiltempo Gesetzespakete auf den Weg. Darunter befindet sich auch das sogenannte „Sozialschutz-Paket“ (BT-Drucksache 19/18107). Der Bundestag hat dieses Gesetz gestern beschlossen. Am Freitag, 27. März 2020 ist der Bundesrat im Rahmen einer Sondersitzung dran. Ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ist bereits für Sonntag, 29. März 2020 geplant.
Das Paket enthält zahlreiche Änderungen im sozialen Bereich, hat aber einen fatalen Fehler: Schutzsuchende, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)1 erhalten, tauchen darin gar nicht auf. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hatte einige niedersächsische Bundestagsabgeordnete sowie die über den Bundesrat beteiligte niedersächsische Landesregierung bereits am 24. März 2020 im Rahmen einer Stellungnahme zu weitergehenden Beschlüssen aufgefordert.
Unter anderem nachfolgende Forderungen stellten wir auf:
- Übertragung der für das SGB II getroffenen Maßgaben auch auf Bezieher:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zB die Übernahme der tatsächlichen Wohn-, Heiz- und Nebenkosten)
- ein Verbot von Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz2. Niemand dürfe durch Leistungskürzung oder -verweigerung in der aktuellen Situation faktisch darauf verwiesen werden, obdachlos auf der Straße zu leben, gegen seinen Willen auszureisen, oder notwendige Ärzt:innenbesuche und medizinisch notwendige Maßnahmen zu unterlassen.
- einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Zugang zu Gesundheit, Obdach, Existenzminimum für alle aktuell in Deutschland aufhältigen Menschen, unabhängig von Aufenhaltsstatus und formalem Krankenversicherungschutz
- Für alle Personen, die Leistungen nach AsylbLG erhalten, müsse der Ärzt:innenzugang angesichts der Pandemie unbürokratisch ermöglicht werden.
Der Bundestag hat die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf Grundlage einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebrachte Gesetzesvorlage am Mittwoch, 25. März 2020 jedoch ohne weitere Änderungen nach Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossen (sh. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales BT-Drucksache 19/18130) . Einzig die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen brachte die Thematik der Asylbewerber:innen in die Ausschussberatungen ein und sprach sich gegen ein Zwei-Klassen-System aus.
Bezüglich einer Ausweitung der sozialen Gesetzgebung zur Bekämpfung der Pandemie auch auf Asylsuchende hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Ausschusssitzung des Bundestages nach Informationen des Flüchtlingsrats Niedersachsen allerdings lediglich eine „wohlwollende Prüfung“ mit Blick auf ein kommendes Gesetzgebungsverfahren zugesagt und auf die Zeit nach Ostern verwiesen.
Ein Blick in den Kalender reicht, um festzustellen, dass Ostern erst in 2,5 Wochen ansteht (12./13. April 2020). Die Regelungen für andere soziale Bereiche sollen bereits dieses Woche in Kraft treten und ab kommender Woche greifen. Asylsuchende und Geduldete wurden allerdings von der Bundesregierung und der Mehrheit im Bundestag nicht mit in das Sozialschutzpaket aufgenommen und werden weiter massiv ausgegrenzt. Damit greift auch weiter eine krasse Benachteiligung allein beim Gang zu Ärzt:innen, der je nach Kommune mehr oder weniger bürokratisch zuvor die Organisation eines von der Behörde ausgestellten Krankenscheins erfordert. Angesichts des von Bundes- und Landesregierungen angenommenen enormen Infektionsgeschehens, auf dessen Grundlage beispiellose Grundrechtseinschränkungen für die gesamte Bevölkerung verordnet wurden, ist die Nichtberücksichtigung der Empfänger:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein neues fatales Signal an die schon strukturell benachteiligte Gruppe der Schutzsuchenden.
Aufgrund der von der Politik angenommenen und natürlich berechtigten hohen Eilbedürftigkeit des Gesetzespaketes sowie nach den erfolgten Absprachen zwischen Bund und Ländern sind auch im Rahmen der Bundesratssitzung diese Woche keine Änderungen mehr zu erwarten.
Fußnoten:
1 Zum 31.12.2018 erhielten rund 411.000 Menschen bundesweit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgsesetz.
2 Das niedersächsische Innenministerium (MI) hat die Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Leistungskürzungen nach AsylbLG zu beenden, mit Erlass vom 26. März 2020 zwischenzeitlich vorläufig erfüllt und angeordnet, dass Leistungskürzungen nach §1a AsylbLG angesichts der Corona-Pandemie weitgehend auszusetzen seien, sofern eine Abschiebung oder die freiwillige Ausreise aktuell nicht möglich sei. Dies dürfte faktisch zur Zeit größtenteils so sein, da selbst Reiseverbindungen innerhalb Europa per Bus oder Flugzeug eingestellt sind.
Materialien
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket), 23. März 2020
- Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung zum Sozialschutz-Paket, 24. März 2020
- Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)(BT-Drucksache 19/18107)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucksache 19/18130)
- Zusammenfassung der Inhalte des Sozialschutz-Paketes, Tagesordnung des Bundesrates für die Sitzung am 27. März 2020
nach Hanau weiterhin institutioneller Rassismus wie schon an den Grenzen Griechenland-Türkei
und der Nichtbeachtung von Völkerrecht, Asylrecht…..
Aber für fehlende Saisonarbeit hat die Regierung sie nciht vergessen… Bin gespannt, was dann
vom Lohn ihnen zukommen wird…