Neue Satzung für Unterkünfte in Hannover: Unverletzlichkeit der Wohnung wahren!

Presseinformation, 13. März 2020

Voraussichtlich am Mittwoch, den 18. März 2020, werden die zuständigen Ratsausschüsse der Stadt Hannover in einer gemeinsamen Sitzung eine neue „Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover“ verabschieden. Aus Sicht des Flüchtlingsrats ist von zentraler Bedeutung, dass eine zukünftige Satzung die bisher erarbeiteten Standards der Unterbringung gerade auch im Bezug auf Gewaltschutz einhält, um so ein menschenwürdiges Leben und Wohnen in Unterkünften der Stadt Hannover zu ermöglichen. Gerade weil das Wohnen in Unterkünften vielfach eine Dauerlösung geworden ist, da der derzeitige Wohnungsmarkt kein eigenen privates Mietverhältnis zulässt, muss eine neue Satzung den Schutz der Menschen in den Vordergrund stellen. Dies sehen wir in der bisherigen Fassung nicht ausreichend gesichert.

In einer gemeinsamen Stellungnahme listen Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover zahlreiche kritische Passagen der geplanten Satzung auf und raten vielfältige Änderungen an.

Laura Müller, Referentin des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

Satzungen für Unterkünfte stehen nicht über dem Grundgesetz. Die Unverletzlichkeit der Wohnung muss zwingend gewahrt werden. Die Landeshauptstadt Hannover muss das menschenwürdige Leben und Wohnen in den Unterkünften gewährleisten.“

„In der derzeitigen Version der Satzung werden die Menschen nach 10 Tagen Abwesenheit automatisch abgemeldet und ihre Habseligkeiten werden entsorgt (§4), sie dürfen nur mit Handgepäck einziehen (§6), ihnen sind sämtliche Zimmergestaltungen untersagt (§7) und die privaten Zimmer können unangekündigt zu „Routinekontrollen“ betreten werden(§8). Das ist ein Unding. In privaten Mietverhältnissen würde niemand auf solche restriktiven Auflagen kommen, mit Schutzsuchenden und Obdachlosen will die Stadt aber so verfahren.

Das Grundgesetz und Menschenrechte gelten auch und gerade in Unterkünften. Das scheint leider keine Selbstverständlichkeit zu sein, sondern muss noch immer erkämpft werden.“

Rechtliche Einordnungen zur Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs 1 GG)

In der Broschüre „Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem Jahr 2018 findet sich eine gut verständliche Einschätzung der Rechtslage. Bei der AMBA-Fachveranstaltung „Welche Rechte haben Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften?“ im Juni 2019 berichtete Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte über die Unverletzlichkeit der Wohnung in Flüchtlingsunterkünften. Auch die Broschüre „Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften“ der Antidiskriminierungsstelle Brandenburg vom Dezember 2018 ist hinsichtlich der Beschränkungen von Hausrecht, Zimmerkontrollen und Besuch-/Zutrittsregelungen und weiterer Maßnahmen sehr eindeutig.

Linksammlung

Flüchtlingsrat Niedersachsen/Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover, Kommentierung der Beschlussdrucksache 3321/2019 „Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover“

alle Informationen zum bisherigen und zukünftigen Verfahren sowie alle Drucksachen zur neuen Satzung sind im Sitzungsmanagement der Stadt Hannover einsehbar

Antidiskriminierungsstelle Brandenburg, Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften“, Dezember 2018

Deutsches Institut für Menschenrechte Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten“, Oktober 2018

Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte) Tagungsdokumentation: Unverletzlichkeit der Wohnung in Flüchtlingsunterkünften, Juni 2019

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller
Telefon: 0511 / 98 24 60 35
Mail: lm@nds-fluerat.org

 

 

 

 

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