Das Klageverfahren- Begleitung von (umF und jungen volljährigen) Geflüchteten im asylrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Was ist bei dem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu beachten? Welche konkreten Schritte sind notwendig sind, um die jungen Kläger/innen im Klageverfahren kompetent zu begleiten? Die Arbeitshilfe ist sowohl für Fälle, in denen ein/e (Amts-) Vormund/in das Klageverfahren für das minderjährige Mündel selbst führt sowie in den Fällen, in denen umF oder junge volljährige Kläger/innen durch einen/ eine Rechtsanwält/in vertreten sind, hilfreich.

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In der Beratungspraxis sind die Nachfragen zu Handlungsmöglichkeiten im laufenden Klageverfahren (gegen den Ablehnungsbescheid des BAMF ) weiterhin hoch.Aus dem Grund möchte nochmal auf unsere Arbeitshilfe zu der Thematik hinweisen. Die Arbeitshilfe legt zwar den Fokus auf UMF und junge Erwachsene, ist aber überwiegend altersunabhängig nutz- und anwendbar. Insbesondere ab Punkt 4. finden sich einige vorbereitende Maßnahmen für die schriftliche Klagebegründung (und auch für die spätere mündliche Verhandlung) sowie empfehlenswerte Handlungsschritte.

Klageverfahren können derzeit (abhängig vom jeweiligen Verwaltungsgericht) häufig ein/zwei Jahre oder sogar länger andauern. Es ist ratsam, diese Zeit nicht als „Zeit des Abwartens“ zu verstehen. Sie sollte genutzt werden, um (neue) Informationen, Entwicklungen und Tatsachen, die für das Asylverfahren wesentlich sind/sein können, zu sammeln und aufzubereiten.

Denn: im Rahmen der schriftlichen Klagebegründung und besonders bei der mündlichen Verhandlung haben die  Kläger/innen die Möglichkeit, begünstigende Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. einzureichen. Hierzu zählen auch Entwicklungen oder Ereignisse, die erst im Verlauf eines langen Klageverfahrens (neu) entstehen.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Thüringen e.V.und BumF e.V. Mai 2019

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