Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
05. November 2019
Arbeitshilfe: Widerrufs- und Rücknahmeverfahren – Was heißt das und was tun?
Zur Beschreibung:
Seit einiger Zeit erhalten Geflüchtete, deren Asylverfahren positiv ausgegangen sind, Briefe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF). In diesen Schreiben steht, dass neu geprüft
werde, ob der bisherige Schutzstatus erhalten bleibt. Betroffen sind Menschen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, denen subsidiärer Schutz zugesprochen wurde und
Menschen, bei denen Abschiebungsverbote festgestellt wurden. Die Mehrzahl der eingeleiteten Verfahren führt nicht zu einem Widerruf des Schutzstatus, erfüllt für die Behörden aber den Zweck einer Identitätsklärung. Der Schutzstatus wurde im 1. Halbjahr 2019 tatsächlich in weniger als 3 % der Fälle widerrufen oder zurückgenommen. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund, in Angst oder gar Panik zu verfallen. Mit der vorliegenden Arbeitshilfe wird ein kurzer Überblick zu Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gegeben und über Handlungsmöglichkeiten informiert.
Hier steht die Arbeitshilfe als pdf zum Download bereit:
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