Bleiberecht für junge Geflüchtete nach § 25a Aufenthaltsgesetz – Eine Arbeitshilfe für Beratende in Niedersachsen

Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für (junge) Menschen, die nur geduldet bzw mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland leben.
Das sog. Bleiberecht für Jugendliche und junge Heranwachsende nach § 25a Aufenthaltsgesetz bietet jungen Menschen, die seit vier oder mehr Jahren in Deutschland leben und einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, eine langfristige Bleibeperspektive. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der antragstellende Mensch 14 – 20 Jahre alt ist und einen vierjährigen Bildungsweg (Schule, Ausbildung, Studium und/oder Vergleichbares) zurückgelegt oder einen Schul- oder Berufsabschluss erworben hat. Junge Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG.

Die neue Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Niedersachsen, erstellt im Projekt „Durchblick“  gibt einen Überblick über die Gesetzeslage und zeigt mit praktischen Beispielen Handlungsspielräume auf. Es wird erklärt, welche Voraussetzungen junge Menschen bei der Antragsstellung erfüllen müssen und was hierbei zu beachten ist. Ein Musterantrag im Anhang der Arbeitshilfe soll die Antragstellung und Zusammenstellung aller Nachweise erleichtern.

Zur Arbeitshilfe

 

Diese und weitere Materialien finen Sie auch in unserer Materialiensammlung für die Beratung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen

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