Abschiebungsstopp nach Italien im Rahmen der Dublin-Verfahren

Abschiebungen nach Italien auf Grundlage der Dublin III-Verordnung werden vorerst auf Grund der Verbreitung des Coronavirus nicht durchgeführt. Dies teilte gestern das Staatssekretariat für Migration der Schweiz mit. Die italienischen Behörden hätten sich „aufgrund der Verbreitung des Coronavirus entschieden, bis auf Weiteres keine Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Systems zu übernehmen“. Dies betreffe „alle europäischen Staaten, die im Rahmen des Dublin-Abkommens Asylsuchende, deren Asylgesuch nach den Bestimmungen der Dublin-Verordnung durch Italien zu prüfen ist, nach Italien überstellen wollen“, so das Staatssekretariat. Eine offizielle Bestätigung der deutschen Behörden steht noch aus.

Aus einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 26. Februar 2020 (Az. 40 XIV 21/20 B) in einer Abschiebungshaftsache geht allerdings ebenfalls hervor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Fall mitgeteilt habe, dass die italienischen Behörden sämtliche Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf weiteres ausgesetzt hätten. Kein Zielflughafen könne mehr angeflogen werden. Im gesamten Monat März seien keine Überstellungen möglich. Der betroffene Mann sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

Zurzeit liegt dem Flüchtlingsrat Niedersachsen noch keine Aussage darüber vor, wie mit Personen verfahren werden soll, die in Italien bereits einen Schutzstatus erhalten haben, aber in Niedersachsen bzw. Deutschland leben.

Alle Personen, die von dieser neuen Sachlage betroffen sind, werden darauf hingewiesen, eine unabhängige Beratungstelle aufzusuchen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

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1 Gedanke zu „Abschiebungsstopp nach Italien im Rahmen der Dublin-Verfahren“

  1. hi
    im Jahr 2019 hat man versucht einen Iraner nach Italien abzuschieben, erfolgslos, seit dem ist er in stationäre Behandlung aufgrund depressiven Episoden und litt unter Suizidgedanken, Aktuell leidet er unter Schlafstörung, anhaltender Nervosität, fehlender Konzentration,.. jetzt nach 4 Jahre hieß es ,er soll Zurück nach Italien, da wird auch Medizinisch versorgt ,seit Februar 2020 hieß es, wegen Corona soll Niemand vorab dahin abgeschoben werden, stimmt das? Wird Doblin verfahren nach 18 Monate nicht gelöscht ?
    lg Nikfar

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