Der Flüchtlingsrat hat festgestellt, dass Leistungsbescheide von Geflüchteten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, oftmals fehlerhaft und rechtswidrig sind. Hinzu kommt, dass Regelungen im AsylbLG nicht nur nach Auffassung des Flüchtlingsrates verfassungswidrig sind, sondern auch Sozialgerichte in Entscheidungen bereits Zweifel geäußert haben, ob Kürzungen und Neuregelungen im AsylbLG immer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. … Leistungsbescheide oft fehlerhaft oder verfassungswidrig. Widerspruch einlegen und ggf. Eilantrag und Klage einreichen! weiterlesen
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