Aufnahme von Flüchtlingskindern: Kein Gnadenakt, sondern rechtliche Verpflichtung

Es geht um Kinder, die alleine ohne ihre Eltern unterwegs sind, die in den Lagern unter unsäglichen Umständen leben und auch von Gewalt bedroht sind.

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlinsgrats:

„Was wir erleben, ist ein System organisierter Unverantwortlichkeit, in der der Eine auf den Anderen zeigt und am Ende keiner irgendetwas tut“.

Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck hatte sich vor Weihnachten dafür stark gemacht, bis zu 4000 Kinder von den griechischen Inseln zu holen. Auch die EU-Kommission fordert Deutschland und andere EU-Staaten auf, unbegleitete minderjährige Migranten aus den überfüllten Lagern aufzunehmen.

Am Wochenende haben der Parteivorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Robert Habeck, und die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, eine Debatte zur Aufnahme von Flüchtlingskindern aus Griechenland angestoßen. Tausende sitzen dort fest – ohne Perspektive.

Eine Vielzahl der dort festsitzenden Flüchtlingskinder hat Angehörige, die bereits in Deutschland leben und hier im Asylverfahren sind. Ihre Aufnahme ist dabei kein Gnadenakt sondern beruht auf einem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Er folgt aus der Dublin-Verordnung. Nach Artikel 21 muss dabei innerhalb von drei Monaten von Griechenland aus ein sogenanntes Aufnahmegesuch an Deutschland gestellt werden.

An dieser Frist scheitern aktuell jedoch viele Asylsuchenden. Wer in Dreck und Morast von Moria und anderen Hotspots festsitzt, hat kaum Zugang zu rechtlichen Strukturen. Und Deutschland lehnt Übernahmeersuche von Familienangehörigen aus Griechenland mittlerweile systematisch mit der Begründung, die Fristen seien bereits abgelaufen, ab.

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