Landkreis Northeim: Zweimal Familientrennung durch Abschiebung

Presseerklärung der Rechtsanwältinnen Claire Deery, Regina Jördens und Maria Bosten, Göttingen

Am 02.12.2019 hat die Prozessbevollmächtigte einer armenischen Familie (Eltern, sowie zwei minderjährige Kinder 5 und 1,5 Jahre)  erfahren, dass es durch den Landkreis Northeim an diesem Tage erneut zu einer Abschiebung nach Tschechien eines unserer Mandanten gekommen ist. Diese konnte jedoch nicht „ ganz“ vollzogen werden, da unser Mandant auf dem Weg nach Tschechien als Notfall in ein Krankenhaus in Sachsen-Anhalt aufgenommen werden musste. Der Familienvater ist durch den Landkreis Northeim abgeschoben worden, obwohl seine Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern am Wochenende wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und sich bei den zuständigen Behörden gemeldet hat. Der Landkreis Northeim missachtet damit den verfassungsrechtlich in Art. 6 GG und völkerrechtlich in Art. 8 EMRK verankerten Grundsatz der Familieneinheit und setzt sich über die grundrechtlich und völkerrechtlich geschützten Positionen der betroffenen Familie wiederholt hinweg.

Erste Familientrennung:

Der allererste Abschiebungsversuch der armenischen Familie scheiterte bereits am 09.07.2019, da sich der Familienvater aufgrund seiner Erkrankungen in stationärer Behandlung in Göttingen befand und daher eine Abschiebung nicht vollzogen werden konnte.

Folglich wurde der Familie durch die Behörden vorgeworfen flüchtig zu sein, obwohl gegen diese keine Meldeauflage oder „Stubenarrestverfügung“ ergangen war. Der Familie war es damit erlaubt ohne Benachrichtigung an den Landkreis Northeim den Bezirk der Ausländerbehörde bis zu 3 Tage zu verlassen. Am 13.08.2019 kam es zu einem erneuten Abschiebeversuch durch den Landkreis Northeim. Dabei wurde der Familienvater durch die Behörden zwar nicht in der Wohnung angetroffen, jedoch die Frau mit den zwei gemeinsamen Kindern. Der Landkreis Northeim schob daraufhin die Frau und die zwei gemeinsamen Kinder ab und trennte die Familie. Schon zu diesem Zeitpunkt, am 13.08.2019, führte der Landkreis Northeim daher eine Abschiebung unter Missachtung der Familieneinheit durch. Die Familie hätte nicht getrennt abgeschoben werden dürfen. Der Familienvater ist aufgrund dieser Ereignisse erneut dekompensiert und befand sich in der Folge fast durchgehend in stationärer Behandlung.

Während er stationär untergebracht war, hat der Landkreis Northeim ihm angeboten, unter Zahlung von einmalig 50€ freiwillig seiner Familie hinterher zu reisen. Kurz nach Entlassung des Familienvaters aus der stationären Behandlung, in der er sich mit kurzen Unterbrechungen insgesamt knapp 13 Wochen befand, reiste seine Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern wieder in die Bundesrepublik ein und meldete sich bei den Behörden mit einem erneuten Asylbegehren. Die Familie konnte die Zustände in Tschechien und die Familientrennung nicht mehr ertragen.

Zweiter  Abschiebungsversuch:

Am heutigen Tage wurde die Familie abermals versucht durch eine Abschiebung zu trennen. So missachtete der Landkreis Northeim -zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur wiederholt -den völkerrechtlich und verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Familieneinheit, sondern führte den schwer erkrankten Familienvater zu keinem Zeitpunkt im Hinblick auf eine Überprüfung seiner Reisefähigkeit einem Amtsarzt vor, sondern ließ ihn wohl von einem Arzt heute Morgen in den Räumen des Sozialamts untersuchen. Unser Mandant sprach heute beim Sozialamt vor, lediglich um Leistungen zu erhalten.

Letztendlich wurde die Abschiebung seitens der Vollzugsbeamten abgebrochen, da unser Mandant nicht mehr ansprechbar war und erheblich dekompensiert ist und in ein Krankenhaus als Notfall aufgenommen wurde.

Wir kritisieren, dass der Landkreis Northeim schon zum zweiten Mal im Verfahren unserer Mandanten und wiederholt auch im Hinblick auf andere der Prozessbevollmächtigten bekannte Fälle eine Abschiebung unter Hinnahme einer Familientrennung vorgenommen und die bekannte erhebliche Erkrankung eines Familienmitglieds missachtet hat.

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