Wie die tagesschau vom 24.11.2019 berichtet, wurde auch die Akte der bekannten ehemaligen HDP-Abgeordneten Leyla Birlik zur Prüfung an die deutsche Botschaft in Ankara gesandt – und landete nach der Festnahme des Vertrauensanwalts der Botschaft, Yilmaz S., in den Händen des türkischen Geheimdienstes. Yilmaz S. sitzt dem Bericht zufolge in „erschwerter Einzelhaft“.
Der Überprüfungswahn des BAMF und der leichtfertige Umgang der Behörde mit vertraulichen und sensiblen Unterlagen verfolgter Flüchtlinge wird am Beispiel von Leyla Birlik besonders deutlich: Ein Blick ins Internet hätte gereicht, um festzustellen, dass die HDP-Politikerin mitsamt ihrer Familie in der Türkei verfolgt und bedroht wird. Die Überprüfung ihrer Akte war so überflüssig wie ein Kropf.
Das deutsche Asylverfahren verlangt von Asylsuchenden lediglich eine „Glaubhaftmachung“ von Verfolgung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Verfolgte ihre Verfolgung oftmals nicht nachweisen können oder mitsamt ihrer Familien durch die Überprüfung gefährdet würden. „Die Asylrechtgewährung ist immer eine Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, muss man riskieren, sich gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben“, erklärte der Vorsitzende des Parlamentarischen Rates, Dr. Carlo Schmid, 1949 zur Begründung.
Unter Führung ihre Präsidenten Dr. Sommer hat sich der Umgang des BAMF mit Geflüchteten jedoch radikal geändert: Die Behörde begegnet Geflüchteten mit strukturellem Misstrauen, bestreitet Verfolgungstatbestände selbst bei einer sich aufdrängenden Evidenz der getätigten Aussagen und überprüft, was sich nur irgendwie überprüfen lässt. Entsprechend ist die Zahl der Anfragen an das Auswärtige Amt in den letzten zwei Jahren geradezu explodiert. Dieser Überprüfungswahn des BAMF unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Menschen, die sich in Deutschland Schutz vor Verfolgung versprechen, ist der eigentliche „Türkei-Skandal“.
Dazu passt, dass BAMF-Chef Sommer die Zusammenarbeit mit der Türkei in der Flüchtlingspolitik trotz der Festnahme des Vertrauensanwalts Yilmaz S. über den grünen Klee lobt: „Die Türkei ist in der Migrationspolitik ein verlässlicher Partner“, sagte Sommer laut NRZ. „Ich sehe keinen Grund, Öl ins Feuer zu gießen.“ Offenkundig sorgt sich Sommer vor allem um den Fortbestand des völkerrechtswidrigen Türkei-Deals: „Das Land hat mehr als drei Millionen Kriegsflüchtlinge aus Syrien aufgenommen. Das ist eine Leistung, die wir anerkennen müssen.“ Er nehme keinen Kurswechsel in Ankara wahr, betonte Sommer. „Die Türkei ist weiterhin bereit, die Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen.“ Die wiederholten Hinweise von amnesty international auf push-backs und rechtswidrige Abschiebungen an der türkisch-syrischen Grenze werden von Sommer ignoriert: „Wir haben keine Erkenntnisse, dass die Türkei Syrer gegen ihren Willen nach Syrien zurückschickt.“
Die Festnahme des Anwalts kritisiert der Bamf-Chef nur zurückhaltend. „Dass nun der Anwalt verhaftet worden ist, ist schon ein Problem. Das berührt uns, das berührt auch die Gerichte“, sagte Sommer. Mit Asylverfahren und Innenpolitik hat das angeblich nichts zu tun: „Es ist aber zunächst Aufgabe des Auswärtigen Amtes, mit diesem Fall umzugehen.“
siehe auch: Legal Tribune online vom 27.11.2019
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