Rechtswidrige Abschiebungshaft in Niedersachsen: Kein Ende in Sicht

In der JVA Langenhagen bei Hannover werden Geflüchtete nach wie vor in einem erschütternd hohen Ausmaß rechtswidrig inhaftiert. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung der seit August 2016 vom Flüchtlingsrat Niedersachsen begleiteten Fälle von Abschiebungsgefangenen:

Die Menschenrechtsorganisation hat in den vergangenen drei Jahren 588 Gefangene beraten und 282 Haftprüfungsverfahren bis zu ihrem rechtskräftigen Abschluss begleitet. In 179 der 282 Verfahren, d.h. in etwa 63 % der abgeschlossenen Verfahren, entschieden die Gerichte nach erneuter Prüfung, dass die Inhaftierung der betroffenen Ausländer:innen zu Unrecht erfolgte. Während 75 der 179 rechtswidrig inhaftierten Ausländer:innen (ca. 44 %) aus der Abschiebungshaft entlassen wurden, erging die Entscheidung der Gerichte in den übrigen 102 Fällen erst nach erfolgter Abschiebung – und damit für die Betroffenen zu spät. Über 71 weitere Haftbeschwerden – von ebenfalls bereits abgeschobenen – Ausländer:innen haben die Gerichte noch nicht entschieden. Gemessen an der Gesamtzahl der beratenen Personen liegt die Quote rechtswidriger Inhaftierungsentscheidungen bei etwa 30 % (179 von 588).

Johanna Lal vom Flüchtlingsrat Niedersachsen kommentiert:

„Die massenhafte Inhaftierung von Ausländer:innen zum Zwecke ihrer Abschiebung unter eklatantem Bruch geltenden Rechts ist nicht hinnehmbar. Diese rechtswidrige Praxis verletzt nicht nur die Betroffenen in ihren Grund- und Menschenrechten, sondern stellt zugleich die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats in Frage, wenn es um Ausländer:innen geht. Es scheint, als heilige der Zweck – die Abschiebung – das Mittel – die rechtswidrige Inhaftierung.“

Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen ergänzt:

„An einem System, das derart fehleranfällig ist, darf nicht weiter festgehalten werden. Die niedersächsische Landesregierung muss die Anordnung und den Vollzug der Abschiebungshaft vielmehr unverzüglich aussetzen und das gesamte System auf den Prüfstand stellen. Erst und allenfalls, wenn die Gründe für dieses Versagen der Gerichtsbarkeit endlich aufgearbeitet und behoben sind, sollte überhaupt wieder darüber nachgedacht werden, Menschen, die keine Straftaten begangen haben, einzusperren.“

Johanna Lal vom Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Zudem leidet eine Vielzahl der Menschen in Abschiebungshaft unter gravierenden körperlichen und psychischen Erkrankungen. Viele von ihnen haben in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht schwere Gewalterfahrungen gemacht, sodass es in der Haft häufig zu einer Retraumatisierung kommt. Diese Menschen gehören nicht in ein Gefängnis, sondern in eine fachärztliche Behandlung.“

Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen:

„Auch der Vollzug der Abschiebungshaft in Niedersachsen ist aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar. So fehlt es nach wie vor an einem Gesetz, das die Rechte der Abschiebungshaftgefangenen verbindlich regelt. Daher mangelt es auch weiterhin an einer unabhängigen Beschwerdestelle bzw. einem Anstaltsbeirat, an den sich die Gefangenen bei Missständen wenden können. Ohne unsere Beratung würde es keinerlei zivilgesellschaftliche Kontrolle der totalen Institution Abschiebungshaft in Niedersachsen geben.“

Dennoch weigert sich die Landesregierung weiterhin, eine unabhängige Beratung für Abschiebungshaftgefangene zu finanzieren. Bis zum Ende dieses Jahres wird das Beratungsangebot des Flüchtlingsrats vom Diakonischen Werk Niedersachsen finanziert. Da sich für das Jahr 2020 bislang keine Förderer gefunden haben, ist es derzeit noch völlig unklar, ob die Rechtsberatung künftig aufrecht erhalten werden kann.

Medienberichte

Abschiebehaft in zweiter Instanz oft aufgehoben, NDR-Bericht vom 12. November 2019

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