Bis zum 27. April 2010 können alle Bürgerinnen und Bürger eine E-Petition an den Bundestag gegen die räumliche Bewegungseinschränkung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie geduldeten Ausländerinnen und Ausländern unterstützen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen unterstützt diese Petition ausdrücklich. Das Recht auf Freizügigkeit, sich ohne vorherige Erlaubnis durch Behörden, frei bewegen zu können, ist ein unveräußerliches Menschenrecht, welches so innerhalb der Europäischen Union nur in Deutschland eingeschränkt wird. Diese Einschränkung hat weitreichende Folgen für noch nicht anerkannte Flüchtlinge.
Die Residenzpflicht verhindert soziale Kontaktmöglichkeiten, erschwert die Pflege von familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen oder die Teilnahme an politischen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen. Außerdem stellt sie ein massives Hindernis da, um eine Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen. Zum Beispiel benötigt ein in Hannover wohnender Asylbewerber für die Arbeitsaufnahme in Hildesheim eine von ihm zu beantragende amtliche Verlassenserlaubnis. Selbst wenn dieser Flüchtling eine Arbeit in seinem Wohnort Hannover fände, müsste er für Montage- oder Auslieferungsarbeiten mit denen er außerhalb der Stadt von seiner Firma betraut wird, ebenfalls jeweils eine eine Verlassenserlaubnis beantragen. Im Ergebnis werden durch die sog. Residenzpflicht tausende Betroffene an einer die öffentliche Hand entlastenden Integration in den Arbeitsmarkt gehindert.
Es werden bundesweit insgesamt mindestens 50.000 Unterschriften benötigt, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit den Forderungen öffentlich befassen muss. Bislang haben sich schon fast 4.000 Menschen angeschlossen.
Der Flüchtlingsrat fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an der Online-Petition direkt zu beteiligen.
„Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.“ (Art. 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
gez. Kai Weber