Weitere Verschärfungen beim Kirchenasyl und neue obergerichtliche Entscheidungen

Das jahrzehntelang weitgehend tolerierte Kirchenasyl wird durch verschärftes behördliches Vorgehen immer mehr erschwert. In einigen Fällen wurde strafrechtlich gegen das Kirchenasyl vorgegangen. Das BAMF nimmt zudem bei den im Kirchenasyl überwiegenden „Dublin-Fällen“ kaum noch Härtefälle an und betrachtet Betroffene als „flüchtig“. Dies widerspricht allerdings aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung, wie der „Informationsverbund Asyl“ in einem lesenswerten Aufsatz feststellt.

Informationsverbund Asyl: Weitere Versdchärfungen beim Kirchenasyl und neue obergerichtliche Enmtscheidungen

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!