Antwort der BReg zu Verschaerfungen beim Familiennachzug

Stärkeres Unrechtsbewusstsein der Betroffenen erhofft
Inneres/Antwort Berlin: (hib/MVF) Ein stärkeres Unrechtsbewusstsein der Betroffenen und eine daraus resultierende Signalfunktion erhofft sich die Bundesregierung von den Verschärfungen beim Familiennachzug in der Novelle des Zuwanderungsgesetzes. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (16/5498) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/5201). Derzeit seien weniger als 20 Ermittlungsverfahren, in denen Zwangsverheiratung eine Rolle spielt, bei den Bundesländern anhängig, heißt es in der Antwort weiter. Warum Ehegatten, die aus Ländern wie den USA, Kanada, Israel oder Japan ihrem Partner in die Bundesrepublik folgen, keinen Sprachtest machen müssen, erklärt die Regierung mit den engen wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Staaten. Der Zuzug der Angehörigen läge hier in „besonderem migrationspolitischen Interesse“. Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage die Verschärfungen beim Familiennachzug kritisiert, da die umzusetzende EU-Richtlinie nicht zu Verschärfungen verpflichte. Die Abgeordneten halten die Regelungen für „verfassungswidrig oder bedenklich“.

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